Aktivistin muss zahlen

Gericht: Protestbanner war keine „Kunstaktion“

Gericht
25.08.2026 16:25

Das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht hat eine Geldstrafe gegen eine Klimaaktivistin bestätigt. Diese hatte ohne Anmeldung ein Protestbanner an der Martinskirche in Dornbirn aufgehängt.

Eine Aktivistin der Klimagruppe „Extinction Rebellion“ hatte im Dezember zusammen mit vier weiteren Personen ein großes Banner am Turm der Martinskirche in Dornbirn aufgehängt. Dafür bekam sie von der Bezirkshauptmannschaft eine Geldstrafe von 100 Euro verpasst. Die Aktivistin wollte das nicht akzeptieren und zog vor das Landesverwaltungsgericht, welches nun der Behörde Recht gab. 

Protest gegen Sparmaßnahmen
Die Aktion hatte damals für großes Aufsehen gesorgt. Ziel des Banners mit der Aufschrift „Wallners Budgetzettel“ war es, auf die aus Sicht der Klimaaktivisten unausgewogene Budgetpolitik des Landes aufmerksam zu machen – während für umstrittene Straßenprojekte Millionen von Euro ausgegeben würden, werde im Sozialbereich massiv gekürzt, so die Kritik. 

Pflicht zur Anmeldung
Laut Vorschrift müssen politische Versammlungen mindestens 48 Stunden vorher bei den Behörden angemeldet werden – was in diesem Fall nicht passiert ist. Die Bezirkshauptmannschaft sah in der Banneraktion eine klare Versammlung und verhängte daher die Geldstrafe.

Die Aktivistin argumentierte dagegen, dass sie weder Veranstalterin war, noch versucht habe, andere Menschen für die Protestaktion zu mobilisieren. Zudem habe es sich bei dem Banner nicht um eine Demonstration, sondern um eine Kunstaktion gehandelt. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

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