Rüffel aus Wien

Rechnungshof hält steirische UKHs für teuer und ineffizient

Steiermark
07.07.2011 09:45
Management und Ärzte an den steirischen Unfallkrankenhäusern Graz und Kalwang werden in einem aktuellen Bericht des Bundesrechungshofes schwer in die Kritik genommen. Trotz 30-Jahre-Jubiläums des Grazer UKH gab es seitens der Prüfer keine Schonung - in den Spitälern werde im Vergleich zu anderen Einrichtungen ineffizient und teuer gearbeitet, heißt es in dem RH-Bericht, der der "Steirerkrone" vorliegt.

Um einen Vergleich zu haben, nahmen die Kontrolleure Personal, Gagen und Arbeitszeit unter die Lupe. Gegenübergestellt hat man die steirischen UKHs mit dem AKH Linz sowie dem Klinikum St. Pölten.

Das Ergebnis betreffend die Unfallspitäler in dürrer Prüfersprache: "Ärzte leisten im Schnitt weniger Arbeitsstunden, erhielten aber einen höheren Jahresbezug. Gleichzeitig war aber auch die Besetzung mit Ärzten bei ähnlichen medizinischen Leistungen höher als in den Vergleichskrankenhäusern."

Höhere Kosten, weniger Leistung
Bei den Zahlen kann es einem ganz anders werden: Laut Rechnungshof sind die Personalkosten mit rund 28 Millionen Euro im UKH Graz doppelt so hoch als etwa in Linz. In Kalwang wiederum fielen höhere Personalkosten als in St. Pölten an, obwohl dort fast doppelt so viele Patienten versorgt und um 70 Prozent mehr Operationen durchgeführt würden.

Die Kosten je Patient waren in den UKHs auch nahezu doppelt so hoch - 5.000 bis 5.800 Euro - gegenüber 2.600 (Linz) bzw. 2.400 (St. Pölten). Und während die Stammärzte in Linz und St. Pölten im Jahresschnitt 184 bzw. 141 Patienten operierten, waren es in Graz und Kalwang lediglich 120.

Weniger Arbeitsstunden, höhere Bezüge
Dafür ist das Freizeitangebot für die UKH-Mediziner in der Steiermark offensichtlich um einiges besser. 2.377 bzw. 2.100 Jahresstunden werkten die Doktoren in Linz und St. Pölten. Im grünen Bundesland waren es dagegen lediglich 1.780 bis 1.882 Stunden. Dafür, wie die Prüfer süffisant anmerken, "erhielten sie aber einen höheren Jahresbezug".

Empfehlungen haben die Prüfbeamten des Bundesrechnungshofes auch parat. Unter anderem diese: "Das monatliche Arbeitszeithöchstmaß wäre, so wie es die EU-Richtlinie erlaubt, auf 48 Stunden anzuheben."

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