Grazer Fahrschule

Mitarbeiter veruntreut Geld: Kunden zahlen doppelt

Steiermark
18.05.2022 11:30

Ein Mitarbeiter einer Grazer Fahrschule steht im Verdacht, Kundengelder veruntreut zu haben. Um den finanziellen Schaden zu kompensieren, will die Fahrschule die Kunden nun noch einmal zur Kasse bitten. Aus Sicht der Arbeiterkasse ist dieses Vorgehen aber nicht zulässig.

Ein Mitarbeiter der Grazer Fahrschule „Roadstars“ steht im Verdacht, Gelder von Fahrschülerinnen und Fahrschülern veruntreut zu haben. Der Mann, so heißt es in einer Mitteilung des Rechtsanwalts der Fahrschule, habe „ein kriminelles System“ innerhalb der Fahrschule aufgebaut. Der Mitarbeiter kassierte zwar Gelder von Fahrschülerinnen und -schülern, zahlte diese aber nicht auf das Geschäftskonto ein.

Fahrschüler sollen nochmal zahlen
Die Fahrschule will sich jetzt offenbar an ihren Kundinnen und Kunden schadlos halten und fordert bei laufenden Verträgen für noch nicht konsumierte Fahrstunden Entgelt nach. Außerdem sollen ehemalige Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben und auch schon im Besitz des Führerscheins sind, das gesamte Entgelt für den Fahrschulbesuch und die Fahrstunden nochmals bezahlen. Dabei geht es um Beträge von bis zu 1.700 Euro. Die Begründung von „Roadstars“: Die Fahrschule sei selbst Opfer der Machenschaften ihres Mitarbeiters geworden, der Mann habe zudem zu niedrige Preise für die Führerscheinausbildung angesetzt.

Arbeiterkammer sucht Opfer
Bei der Arbeiterkammer haben sich inzwischen mehrere Kundinnen und Kunden der Fahrschule gemeldet. Für die AK sind die Nachforderungen jedenfalls unzulässig, weil das Unternehmen für die Handlungen seiner Mitarbeiter verantwortlich ist: „Konsumentinnen und Konsumenten dürfen nicht dafür einstehen müssen, dass ein Mitarbeiter nicht korrekt arbeitet. Das Unternehmen muss sich das Verhalten des Mitarbeiters zurechnen lassen.“ Da davon auszugehen ist, dass noch weitere aktuelle und ehemalige Fahrschülerinnen und Fahrschüler von „Roadstars“ Nachzahlungsforderungen erhalten haben, wird empfohlen, dass sich die Betroffenen an die AK wenden.

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