„Unermessliches Leid“

Geflüchtete dürfen ein Jahr bleiben und arbeiten

Politik
10.03.2022 16:07

Das offizielle Österreich sendet eine ganz klare Willkommensbotschaft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine aus. Mittels Umlaufbeschluss des Ministerrats sichert ihnen die Bundesregierung zu, in Österreich leben und auch hier arbeiten zu dürfen - die Regelung gilt vorerst für ein Jahr. Mittlerweile sind laut Innenministerium bereits 600 Vertriebene in Bundesquartieren untergebracht.

Mit der Regelung sei sichergestellt, dass allen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten müssen, geholfen wird, erklärte das Innenministerium gegenüber krone.at am Donnerstag. „Österreich wird damit seiner humanitären Tradition gerecht und leistet Nachbarschaftshilfe in der größten Fluchtbewegung seit dem zweiten Weltkrieg“, so Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).

Alle anderen Personen, die aus dem Kriegsland nach Österreich flüchten, jedoch keine ukrainische Staatsbürgerschaft haben, dürfen zwar einreisen, erhalten aber nicht dieselben Rechte. Sie werden bei der Heimreise in ihre Herkunftsländer unterstützt, sofern diese möglich ist. Sollten sie hier bleiben wollen, müssen sie einen Asylantrag stellen, geht es aus einem Text des Innenressorts hervor.

Auch medizinische Versorgung gesichert
Die Regierung bewegt sich damit entlang einer Richtlinie, die seitens der EU vorgegeben wurde. Mit der österreichischen Umsetzung ist für das Innenministerium sichergestellt, dass allen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten müssen, rasch und unbürokratisch geholfen wird. Mit diesem vorübergehenden Schutz werden geflüchtete Ukrainer auch Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und zu medizinischer Versorgung erhalten.

Wie Innenminister Karner, der sich für die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung bedankt, betont, kommen große Herausforderungen auf Österreich zu. Vor allem Unterkünfte für Ukrainerinnen und Ukrainer werden benötigt und die Bereitstellung und Vorbereitung dieser Nachbarschaftsquartiere bedürfe einer gemeinsamen Kraftanstrengung. „Die Ukrainerinnen und Ukrainer erfahren unermessliches Leid“, zeigte sich Karner über die enorme Hilfsbereitschaft der Zivilgesellschaft erfreut.

600 Personen schon vom Bund betreut
Zielgruppe des besonderen Schutzes sind vertriebene Staatsbürger der Ukraine, Bürger des Landes, die bereits vor dem 24. Februar in Österreich aufhältig waren, Drittstaatsangehörige mit internationalem Schutz in der Ukraine sowie Familienangehörige. Das inkludiert Ehegatten, minderjährige Kinder und enge Verwandte im gleichen Haushalt.

Personen, die aufgrund ihrer Hilfsbedürftigkeit unmittelbar Unterstützung benötigen, werden im Rahmen der Grundversorgung des Bundes und der Länder durch die Gewährung von Unterkunft, Verpflegung sowie Krankenversorgung unterstützt. Derzeit werden allein in den Betreuungseinrichtungen des Bundes bereits über 600 Vertriebene aus der Ukraine untergebracht. Bezüglich finanzieller Regelungen, wie Kostensätze und Ankunfts- bzw. Transferquartiere finden Abstimmungen mit den Ländern statt.

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