Seit kurzem kämpft das Team Kärnten an der Seite des Villachers Gordon Kelz gegen die Totenbeschaugebühr in den Kabeg-Häusern Klagenfurt und Villach. Magistrate verweisen auf ein Landesgesetz. Das Land reagiert: „Abschaffung würde für Verstorbene eine pietätlose und für Angehörige eine untragbare Situation herstellen!“
Wie berichtet, befasst sich der Landtag aktuell mit der Thematik. Kelz war im letzten Ausschuss als Experte geladen, setzte sich – unterstützt vom Team Kärnten – dafür ein, „dass die Gebühr zumindest in den beiden Krankenanstalten mit eigenen Pathologien abgeschafft werde, die Magistrate aufhören zu kassieren.“ Letztere haben reagiert: „Das Land müsste die Gebühr abschaffen, nicht wir!“
Einstimmiger Wunsch aller Parteien
„Vor zwei Jahren hat die Regierung die Totenbeschaugebühr erhöht, um sicherzustellen, dass Ärzte rasch und flächendeckend für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung stehen. Am Land ebenso, wie in den großen Städten!“, erinnert ÖVP-Abgeordnete Silvia Häusl-Benz, die auf den einstimmigen Wunsch aller Parteien verweist: „Dass Gerhard Köfer nach der Erhöhung der Gebühr wieder deren Abschaffung fordert, zeigt, welche politischen Spielchen der Team Kärnten-Chef spielt!“
Dass Gerhard Köfer nach der Erhöhung der Gebühr wieder deren Abschaffung fordert, zeigt, welche politischen Spielchen der Team Kärnten-Chef spielt!
ÖVP-Abgeordnete Silvia Häusl-Benz
„Abschaffung undenkbar!“
Eine jetzige Abschaffung ist für die Gesundheitssprecherin schier undenkbar: „Diese würde alle Kärntner Gemeinden betreffen. Damit würden wir eine für Verstorbene pietätlose und für Angehörige untragbare Situation herstellen!“ Hinzukomme die Tatsache, dass es sich dabei um eine verantwortungsvolle Leistung handele, die entlohnt werden müsse.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.