Gesetzlich vorgegeben

Behörde: „Totenbeschaugebühr ist Landessache!“

Kärnten
24.01.2022 09:02
Nachdem Gordon Kelz mit Unterstützung vom Team Kärnten mittlerweile auf Landesebene für die Abschaffung der Totenbeschaugebühr in den Kabeg-Häusern Villach und Klagenfurt ankämpft, melden sich jene Stellen zu Wort, die diese Gebühr einkassieren. Laut den Magistraten sei die Abgabe gesetzlich vorgegeben.

Seit 20 Jahren kämpft Kelz – wie berichtet – dagegen an, dass die Gebühr von 180 Euro, die in ganz Kärnten zu entrichten ist, bei Todesfällen in den Kabeg-Häusern Klagenfurt und Villach kassiert wird. Kelz: „Im Auftrag der Magistrate geben Bestatter die Rechnung an Hinterbliebene weiter, obwohl beide Krakenhäuser über eigene Pathologien verfügen!“

„Spitäler werden vom Land und von den Städten finanziert. Man kann doch keinen Unterschied machen, ob jemand am Land oder im LKH verstirbt“, kontert Alfred Winkler, Leiter der Behördenverwaltung der Stadt Villach. Die Totenbeschaugebühr sei gesetzlich vorgegeben: „Der Landesgesetzgeber müsste die Gebühr streichen!“ Das bestätigt Klagenfurts Bürgermeister Christian Scheider: „Die Höhe der Vergütung der Totenbeschaugebühr ist per Verordnung festgesetzt.“

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