Facebook-Prozess

Nächste Klage um 50-Prozent-Anteil von Zuckerberg

Web
13.04.2011 09:44
Die Prozesse rund um die Gründung von Facebook nehmen kein Ende. Nachdem am Montag ein US-Gericht die Klage der Winklevoss-Brüder abgelehnt hatte, behauptet schon der Nächste, ihm stünden fünfzig Prozent des Facebook-Anteils von Mitbegründer und Chef Mark Zuckerberg zu. Der US-Geschäftsmann Paul Ceglia hat aus diesem Grund zum wiederholten Mal Klage gegen Zuckerberg eingereicht. Als Beweise dienen ihm zahlreiche E-Mails zwischen den beiden Männern, die kein gutes Licht auf Zuckerberg werfen.

Die E-Mails sind laut Ceglias Anwälten der renommierten Kanzlei DLA Piper echt, berichtet "Business Insider". Dies sei aller Wahrscheinlichkeit nach auch der Grund, warum die Kanzlei den Auftrag überhaupt angenommen habe - mit Ceglias Reputation steht es nach Verurteilungen wegen Drogenbesitzes und Betrugs nämlich nicht zum Besten.

Die E-Mails jedoch dürften dies vergessen lassen, sollen sie doch eindeutige Belege für die Mitarbeit Ceglias liefern. Ihm zufolge verpflichtete sich Zuckerberg rund neun Monate vor dem Erscheinen von Facebook im Februar 2004 in einem Vertrag, bis zum 1. Jänner 2004 für 1.000 Dollar (rund 690 Euro) eine Internetseite mit dem Namen "the face book" zu entwickeln, ebenso wie ein zweites Projekt. Ceglia als Finanzier und Zuckerberg als Ausführender seien jeweils mit 50 Prozent an "the face book" beteiligt gewesen.

E-Mails belegen auch Winklevoss-"Drosselung"
In den E-Mails besprechen Ceglia und Zuckerberg die Details der Website, außerdem ist zu lesen, dass Ceglia die Finanzierung übernommen hat. Zudem beschreibt Zuckerberg, dass er zwei Oberschicht-Männer kennengelernt habe - die am Montag vor Gericht gescheiterten Winklevoss-Brüder -, die ein ähnliches Projekt verfolgten. Zuckerberg gibt an, sie "zu drosseln" - was diese in Hinsicht auf eine mögliche weitere Klage stark interessieren dürfte.

Zuckerberg wollte Ceglia laut E-Mails abspeisen
Die E-Mails zeichnen danach ein negatives Bild von Zuckerberg. So soll er im April 2004 versucht haben, Ceglia mit einer kleinen Geldsumme abzuspeisen und behauptete laut "Business Insider" in einer E-Mail: "Ich bin zu beschäftigt, um mich um die Seite zu kümmern, und keiner will dafür bezahlen, also denke ich darüber nach, die Server abzuschalten. ... Ich würde dir gern deine zweitausend Dollar (je tausend pro Projekt; Anm.) zurückgeben und es gut sein lassen."

Im Juni 2004 versuchte Zuckerberg den E-Mails zufolge erneut, Ceglia mit den zweitausend Dollar loszuwerden: "Ein weiterer Sommer ist hier und ich habe immer noch keine Zeit, unsere Seite zu entwickeln, ich verstehe, dass ich das versprochen hatte, aber es sind andere Dinge aufgetaucht und ich arbeite in Kalifornien." In Wahrheit war Zuckerberg zu dieser Zeit in Kalifornien damit beschäftigt, Facebook weiterzuentwickeln und Geld für das Projekt aufzutreiben.

Facebook gegen "Ansprüche eines Betrugskünstlers"
Facebook, dessen Wert heute auf 50 Milliarden Dollar geschätzt wird, hat die Vorwürfe zurückgewiesen. "Dies ist ein betrügerischer Prozess eines verurteilten Betrügers und wir freuen uns darauf, uns vor Gericht zu verteidigen", erklärte der Facebook-Anwalt Orin Syder von Gibson, Dunn & Crutcher. "Von Anbeginn haben wir gesagt, die Ansprüche dieses Betrugskünstlers sind lächerlich und seine neue Klageschrift ist nicht besser."

Millionenschwere Zwillinge erfolglos
Erst am Montag hatte ein US-Berufungsgericht eine Klage der Brüder Tyler und Cameron Winklevoss abgewiesen, die Zuckerberg vorwerfen, während der gemeinsamen Studienzeit an der Universität Harvard 2003 ihre Idee zum Online-Netzwerk ConnectU ("Vernetze Dich") gestohlen zu haben. Die Zwillinge könnten aus dem vor zwei Jahren mit Facebook erzielten Vergleich in Höhe von 65 Millionen Dollar nicht mehr heraus, urteilte das Gericht (siehe Infobox).

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