Bei Distance Learning

Land Tirol verweist auf Sonderbetreuungszeiten

Tirol
25.11.2021 19:00

Bei zwei oder mehr PCR-bestätigten Covid-Fällen in der Klasse - die „Krone“ hat berichtet - können Eltern Sonderbetreuungszeiten in Anspruch nehmen. Diese gelten für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Fünf Tage Distance Learning - so lautet die Anordnung des Landes, wenn in einer Klasse zwei oder mehr PCR-bestätigte Corona-Fälle auftreten. Das sorgt vor allem bei erwerbstätigen Eltern und Erziehungsberechtigten für große Herausforderungen. „Wenn Kinder im Distance Learning und daher zu Hause sind, kann die dadurch entstehende Betreuungslücke geschlossen und mit der Sonderbetreuungszeit überbrückt werden“, erklärt Bildungslandesrätin Beate Palfrader.

Die Sonderbetreuung gilt für all jene Kinder und Jugendliche, für die eine Betreuungspflicht besteht, also bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Diese besteht dann, wenn aufgrund einer behördlichen Anordnung der Präsenzunterricht ausgesetzt werden muss. „Wenn irgendwie möglich, nehmen Sie bitte die Sonderbetreuungszeit in Anspruch. So helfen Sie mit, die vierte Welle der Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen“, plädiert Palfrader.

Die Sonderbetreuungszeit muss beim Betrieb gemeldet werden und wird an die Gesundheitskasse weitergeleitet. Der jeweilige Arbeitgeber erhält dann Ersatz. Den Nachweis der Bildungsdirektion, dass die Klasse ins Distance Learning wechselt, müssen die Eltern erbringen.

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