Mordanklage

Todesfahrt bei Parade: Verletztes Kind verstorben

Ausland
24.11.2021 06:40

Die Amokfahrt bei einer Weihnachtsparade im US-Bundesstaat Wisconsin am Wochenende hat ein weiteres Todesopfer gefordert. Ein achtjähriges Kind erlag im Spital seinen schweren Verletzungen. Unterdessen wurde der verhaftete Fahrer wegen mehrfachen Mordes angeklagt. Wegen der rund 60 Verletzten könnten laut einer Staatsanwältin weitere Anklagepunkte folgen. Zahlreiche dieser Opfer schweben weiterhin in Lebensgefahr.

Der für die Kaution zuständige Justizbeamte, Kevin Costello, legte die zu hinterlegende Summe für den 39-jährigen Angeklagten angesichts von dessen Vorstrafen aus mehreren Bundesstaaten auf fünf Millionen Dollar (rund 4,4 Mio. Euro) fest. „Die Natur dieser Tat ist schockierend“, sagte er zu dem Vorfall in Waukesha.

Bei dem Kind, das laut Staatsanwaltschaft am Dienstag im Krankenhaus starb, handelt es sich einer Spenden-Webseite der Familie zufolge um einen achtjährigen Buben, dessen zwölfjähriger Bruder ebenfalls verletzt worden war. Dieser solle am Mittwoch aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Blumen, Kreuze und Kerzen für die Opfer von Waukesha (Bild: AP)
Blumen, Kreuze und Kerzen für die Opfer von Waukesha

Täter hat mehrere Vorstrafen, saß schon in Haft
Im Fall eines Schuldspruchs würde dem 39-jährigen Tatverdächtigen für jeden der fünf Anklagepunkte lebenslange Haft drohen. Nach dem Recht des Bundesstaats Wisconsin wird ihm „absichtliche Tötung ersten Grades“ zur Last gelegt. Das entspräche am ehesten dem Tatbestand des Mordes. Der Verdächtige hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehrere Vorstrafen, war bereits inhaftiert und muss sich auch noch in anhängigen Verfahren vor der Justiz verantworten. Er war erst wenige Tage vor dem Zwischenfall wegen eines tätlichen Angriffs festgenommen worden und kurz darauf gegen 1000 US-Dollar Kaution (rund 890 Euro) freigekommen.

Aus welchem Grund der Geländewagen am Sonntag bei dem Weihnachtsumzug in die Menschenmenge gesteuert wurde, ist noch immer nicht bekannt. Ein terroristischer Hintergrund wird aber ausgeschlossen.

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