Rote Wirtschaft

PCR-Angebote für körpernahe Dienste gefordert

Niederösterreich
18.11.2021 11:00
Da steht eine ältere Frau in einer Apotheke in St. Pölten und fragt, ob sie einen PCR-Test braucht, damit sie zur Pediküre darf. Nicht selten verlieren Bürger im aktuellen Verordnungschaos den Überblick, was sie jetzt noch dürfen und was nicht. Für körpernahe Dienstleistungen gilt 2-G, also: Geimpft oder genesen!

Die 2-G-Regel für persönliche Dienstleister stößt dem Vizepräsidenten der roten Unternehmer sauer auf: „Der Besuch bei Masseuren, Kosmetikern und Fußpflegern muss auch mit einem PCR-Test möglich sein“, sagt Herbert Kraus vom Sozialdemokratischen Wirschaftsverband (SVW).

Niemanden vergessen
Denn diese Dienstleister seien vom Lockdown ohnehin schwer betroffen, und nicht geimpften oder genesene Kunden bleiben mitunter wichtige Behandlungen verwehrt. „In meinen Augen ist das unmenschlich, wir dürfen nicht eine ganze Branche vergessen“, meint Kraus. Im mobilen Bereich gebe es derzeit keine Beschränkungen, im Sinne der Fairness sollte das auch für Studios gelten. Als absoluter Impfbefürworter sei Kraus zudem für strenge Kontrollen, die flächendeckend pro Bezirk organisiert werden sollen.

Weniger Interesse an den roten Forderungen dürfte allerdings der Wirtschaftsbund Niederösterreich haben. Die schwarzen Unternehmer-Vertreter beantworten eine entsprechende „Krone“-Anfrage lapidar mit: „Kein Kommentar.“

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