Das Oberlandesgericht Wien hat Drei untersagt, irreführend für einen Tarif zu werben. Der Mobilfunkanbieter hatte seinen Internet-Tarif „PowerNet L“ unter anderem auf Facebook mit einem Preis „ab 22 Euro“ beworben, dabei aber weitere Kosten verschwiegen. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil ist rechtskräftig.
Tatsächlich war das Produkt um den beworbenen „ab“-Preis von 22 Euro in der Realität für die Kunden nicht erhältlich, weil jedenfalls eine monatliche Kostenbelastung in Höhe der anteiligen Servicegebühr von 2,08 Euro hinzukam. Darüber hinaus wurden zusätzliche Kosten von 14 Euro verrechnet, sofern nicht im Haushalt der Kunden zwei aufrechte Handyverträge mit Drei bestanden. Somit kostete der Tarif statt 22 Euro 38,08 Euro.
„Das Urteil bringt zudem die wichtige Klarstellung, dass sich Unternehmer auch bei Werbungen auf Facebook an die Gesetze halten und ordentlich informieren müssen“, erklärte Beate Gelbmann, Chefjuristin beim Verein für Konsumenteninformation. Drei hatte vor Gericht den fehlenden Hinweis in der Facebook-Werbung mit Platzmangel gerechtfertigt.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.