Volksbegehren kommt

Gegen Korruption: Der Teufel steckt im Detail

Politik
04.07.2021 13:52

Sind Sie gegen Korruption? Wollen Sie in einem Rechtsstaat leben? Befürworten Sie eine Mitbestimmung des Volkes? Jeder von uns wird diese Fragen bejahen. Hoffentlich. Gegen so etwas können nur korrupte Verbrecher oder Möchtegern-Diktatoren sein. Es lehnt auch keine Partei die Forderungen eines aktuellen Volksbegehrens gegen Machtmissbrauch ab. Doch offenbar steckt der Teufel im Detail.

1. Das Volksbegehren gegen Korruption und für Rechtsstaatlichkeit wurde von prominenten Persönlichkeiten - vom früheren Rechnungshofpräsidenten Franz Fiedler bis zu den Ex-Volksvertretern Irmgard Griss (NEOS), Michael Ikrath (ÖVP) und Heide Schmidt (FPÖ/LIF) - ins Leben gerufen. Auch dabei sind frühere Staatsanwälte und nicht mehr lehrende Universitätsprofessoren.

2. Also zum großen Teil ältere Personen, die glaubhaft in Österreich „nichts mehr werden wollen“. Das kann Zufall sein. Oder bedeutet das im Umkehrschluss, dass aktiv im Berufsleben stehende Menschen zögern, weil es gegen die Mächtigen im Land geht und die Beteiligung den eigenen Karriereplänen schaden könnte? Es ist naturgemäß so, dass der Kampf für die Inhalte eines derartigen Volksbegehrens sich gegen jene richtet, die in Österreichs Politik, Wirtschaft oder Medien hohe Positionen innehaben.

3. Klar, auch ein kleiner Beamter kann inkorrekt handeln. Genauso gibt es in der Bevölkerung Sprüche wie „Brauchen S‘ a Rechnung?“, um das Steuerrecht zu umgehen. Doch Postenschacher, undurchsichtige Parteienfinanzierung, versteckten Gesetzeskauf und fragwürdige Auftragsvergaben des Staates als mögliche strukturelle Korruption können nur jene betreiben, die in der Republik Österreich das Sagen haben.

4. Zu betonen ist, dass mehrere Kritikpunkte des Volksbegehrens sich auf Fehlverhalten beziehen, bei dem kein politischer Akteur mit dem Strafrecht in Konflikt kommt. Dazu ein Beispiel: Wenn Parteien die Obergrenze für Wahlkampfausgaben - diese werden überwiegend mit unserem Steuergeld bezahlt - um Millionen überschreiten, so bekommen sie eine Geldstrafe. Die übrigens niedriger sein kann als der Gewinn aus der durch ein gutes Wahlergebnis erhöhten Parteiförderung.

5. Dem verantwortlichen Parteichef und seinem Geschäftsführer passiert nichts. Genauso wenig, wenn im Bericht an den Rechnungshof unvollständige oder unwahre Angaben gemacht werden. Denn dieser darf weder in den Parteikonten nachschauen noch Unregelmäßigkeiten bestrafen. Das versteht keiner, wenn gleichzeitig jeder Prokurist eines Kleinunternehmens für viel kleinere Ungenauigkeiten eine saftige Strafe bekommt. Die er aus seinem Privatvermögen bezahlen muss.

6. Hier sind Mandatsverluste für Partei und Person eine richtige Forderung des Volksbegehrens. Eher frivol ist es, wenn Politiker hinausposaunen, dass sie mitunterschreiben werden. Der Vorwurf der Frivolität bezieht sich sowohl auf gegenwärtige wie ehemalige Parteien in der Regierung. Um Missstände zu beseitigen, können diese ja einfach im Parlament mit ihrer Regierungsmehrheit entsprechende Gesetzesanträge einbringen und beschließen. Das geht schneller.

7. Stärke und Schwäche des Volksbegehrens gegen Korruption & Co. ist sein riesiger Umfang. Man verzichtet auf einen einzelnen Gesetzesentwurf, sondern macht viele Vorschläge in fünf Bereichen, die auch Anstand in der Politik sowie - das ist im Sinn der Ehrlichkeit wichtig zu erwähnen - mehr Transparenz nicht zuletzt bei der Medienförderung und Inseratenvergabe beinhalten. In den Erläuterungen des Begehrens sind zahlreiche Gesetze angeführt, die man für Verbesserungen umschreiben sollte.

8. Wird das geschehen? Bei 100.000 oder mehr Unterschriften muss das Volksbegehren im Nationalrat diskutiert werden. Gerade die Vielzahl der Anliegen macht es leicht, den Inhalt zu zerreden. Oder ein paar Kleinigkeiten umzusetzen, um größere Reformen zu vermeiden. Die Erfahrung spricht dagegen, dass Parteienvertreter im Parlament Gesetze beschließen, die das Herumfuhrwerken von Parteien und Politikern extrem einschränken.

9. Damit ist ausdrücklich nicht gemeint, dass irgendein Politiker von Anfang an illegale Dinge vorhat! Doch man hat sich an die eigene Macht mit legaler Klientelpolitik und Freunderlwirtschaft etwas zu sehr gewöhnt. Weniger Rechenschaftspflichten und Kontrolle sind eine liebgewonnene Selbstverständlichkeit geworden. Offenlegungen statt vertraulichen Absprachen gelten oft schlicht als mühsam. Doch wir brauchen sie in der österreichischen Demokratie.

10. Was also die Lösung wäre? Sollten Volksbegehren wie das jetzige Begehren ein paar Hunderttausend Befürworter haben - über die genaue Zahl kann man streiten -, müsste es verpflichtend eine Volksabstimmung geben. Alle Parteien waren schon irgendwann mal dafür. Sobald sie aber in der Regierung sind, ist allen von ihnen die direkte Demokratie weniger wichtig.

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