26.06.2021 07:57 |

Freispruch im Zweifel

Pflegefall nach Plasmaspende: Urteil für Ärztin

Es geschah nach seiner 45. Plasmaspende: Ein damals 29-jähriger Student aus Deutschland stürzte und zog sich ein offenes Schädelhirntrauma zu. Am Landesgericht Innsbruck klärte man am Freitag, ob die Zulassung zur Spende durch die ärztliche Leiterin in Ordnung war. Und ob der Mann wegen der Spende verunfallte.

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Jeden dritten Tag habe er Plasma gespendet, „regelrecht wie ein Nutztier wird man da gemolken und gemolken und gemolken“, schilderten die Eltern des jungen Mannes am Rande der Verhandlung vor dem Innsbrucker Landesgericht.

Schwere Gehirnschäden
An einem Dezembertag im Jahr 2019 ging ihr Sohn zu seiner 45. Plasmaspende. Er hielt die Ruhezeit nicht ein und stürzte rund 40 Minuten nach der Abnahme: offenes Schädel-Hirn-Trauma, primäre Hirngewebsverletzungen, Einblutungen. Heute wird er von seiner Mutter gepflegt. Sein Studium musste er abbrechen, im Herbst warte laut dem Anwalt der Eltern die Behindertenwerkstatt auf ihn.

Viele Vorerkrankungen
Mit acht Wochen hatte das Frühchen eine Gehirnblutung, Teile des Darms wurden entfernt, eine herznahe OP durchgeführt. Noch beinahe 30 Jahre später war eine Körperhälfte des Mannes schwächer. Dennoch wurde er zur Plasmaspende zugelassen – laut der Sachverständigen nicht rechtens. Einen Zusammenhang zwischen der Spende und dem Unfall hielt sie für möglich, aber nicht sicher. Im Zweifel für den Angeklagten: Freispruch für die beschuldigte Ärztin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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