Masken, Gastro, Tests

Überblick: Die Corona-Lockerungen ab 1. Juli

Österreich
17.06.2021 11:06

Der Fortschritt bei den Impfungen macht es möglich: Ab 1. Juli treten zahlreiche Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Land in Kraft. krone.at hat den Überblick, was dann bei der Maskenpflicht, in Clubs und Discos oder in Sachen 3-G-Regeln zu beachten ist.

„Alles, was Spaß macht“, ist ab Juli wieder möglich, erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in einer Pressekonferenz am Donnerstag. Gemeint sind dabei etwa Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern - aber auch ein Drink an der Bar ist zu später Stunde bald wieder möglich. Auch die generellen Kontaktbeschränkungen sind nicht mehr erforderlich.

Maskenpflicht wird deutlich entschärft

  • Im Handel und in Öffis muss nur noch eine MNS-Maske (etwa aus Stoff) getragen werden.
  • Die FFP2-Maskenpflicht entfällt mit Ausnahme von Pflegeheimen und Krankenhäusern.
  • Ab 22. Juli gilt die MNS-Pflicht nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs.

Nachtgastronomie gibt ihr Comeback

  • Discos und Clubs können wieder öffnen.
  • Es gibt keine Sperrstunde mehr.
  • Die Lokale dürfen bis zu 75 Prozent ausgelastet sein.
  • Ab 22. Juli sollen die Kapazitätsbeschränkungen gänzlich entfallen.

Was ist bei Veranstaltungen zu beachten?

  • Veranstaltungen ab 100 Personen sind anzeigepflichtig - es gilt die 3-G-Regel.
  • Werden mehr als 500 Personen erwartet, muss eine Bewilligung eingeholt werden.
  • Höchstgrenzen und Kapazitätsbeschränkungen gibt es keine mehr.

Wie geht es mit den Tests weiter?

  • Kinder unter zwölf Jahren müssen sich ab dem 1. Juli nicht mehr regelmäßig testen lassen.
  • Die sonstigen Test-Regelungen bleiben aufrecht.

Abstandsregel im Handel fällt

  • Mit 1. Juli gelten im Handel keine Abstandsregeln mehr.
  • Auch Quadratmeter-Beschränkungen entfallen.
  • Das Tragen einer MNS-Maske ist nach wie vor erforderlich.

Museum, Theater und Co.

  • Kultur-Events ohne Einschränkungen
  • Keine Begrenzungen mehr bei Veranstaltungen

Wo die 3-G-Regeln gelten:

  • Die 3-G-Regel findet, wie gehabt, in der Gastronomie, im Tourismus, bei Freizeitaktivitäten, in Kulturbetrieben (ausgenommen Museen), Sportstätten, Schulen, Veranstaltungen (ab 100 Personen) sowie auf Fach- und Publikumsmessen oder Kongressen Anwendung.
  • Überall dort, wo die 3-G-Regeln gelten, ist eine Kontaktdatennachverfolgung weiterhin notwendig.
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