Gleich zweimal sperrte Ende März ein in Innsbruck lebender Vorarlberger (49) seine Lebensgefährtin innerhalb von nicht einmal 24 Stunden auf den Balkon. Nun saß der Mann unter anderem wegen Freiheitsentziehung vor Gericht. Er wurde aber freigesprochen.
„Einmal habe ich sie nicht gesehen, als sie draußen eine Zigarette geraucht hat. Das andere Mal hat sie mir einfach zu viel geredet, als ich die Nachrichten schauen wollte“, meinte der gelernte Bäcker, der bereits in Pension ist. Sein Glück: Seine Herzensdame hatte ein Handy mit dabei, mit dem sie nach gut einer halben Stunde die Polizei rief.
„Seien Sie nett zu ihr“
Freiheitsentziehung sah Richterin Helga Moser in beiden Fällen keine. Der Mann wurde freigesprochen. „Wenn Sie die Frau mögen, seien Sie in Zukunft nett mit ihr“, gab ihm die Richterin mit auf den Weg. „Und es ist auch nicht schlimm, einmal die Nachrichten zu verpassen. Kaufen Sie sich am nächsten Tag eine Zeitung, dann erfahren Sie auch alles.“
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