Zweitwohnsitzer werden in Niederösterreich bei der Wartelistenregelung zur Impfung nicht berücksichtigt - es herrscht Unverständnis!
Zweitwohnsitzer sind keine Bürger zweiter Klasse, für Wahlen sind wir ja auch gut genug“, erklärt Hans S. Er ist Wiener und Teilzeit-Niederösterreicher im Bezirk Mödling. Aufgrund der aktuell umjubelten Warteliste für kurzfristige Einspringer in den Impfzentren stellen sich zahlreiche Familien zwischen Enns und Leitha nämlich die Frage, warum eben lediglich Hauptwohnsitzer zum Zug kommen sollen. Während sich die heimische Politspitze bei dieser heiklen Debatte naturgemäß zurückhält, stellt die Impfkoordination klar: „Wir bekommen anteilsmäßig nur Impfdosen für Hauptwohnsitzer, Zweitwohnsitzer sollen in ihren jeweiligen Heimatbundesländern geimpft werden“, so ein Sprecher.
Unterschiede beim Wohnsitz als Streitfrage
Ob diese Vorgehensweise aber rechtlich überhaupt zulässig ist, daran scheiden sich die Geister. Immerhin wurden ja auch bei etwaigen Impfaktionen für Senioren keine Unterschiede beim Wohnsitz gemacht: „Ich arbeite in St. Pölten und könnte dann abends für einen Termin einspringen. Diese Chance wird mir jetzt genommen“, betont S.
Insgesamt 86.000 Landsleute stehen nun schon auf der Warteliste. Wieder von ihr entfernt werden mussten allerdings auch Tausende Personen, die eigentlich bereits einen fixen Impf-Termin gebucht hatten. Neue Stichtage für Landsleute im Alter von über 60 Jahren werden indes ab Mittwoch freigeschaltet. „Jeder, der einen Termin will, wird auch einen bekommen“, versprechen die Experten von Notruf Niederösterreich.













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