"Krone": Herr Hofrat Husa, das Pyrotechnikgesetz wurde 2010 verschärft. Was ist in der Steiermark nun erlaubt?
Walter Husa: Grundsätzlich gilt: Im Ortsgebiet dürfen ausschließlich Feuerwerkskörper der Kategorie I verwendet werden. Das Alterslimit wurde auf zwölf Jahre angehoben. Jüngeren ist jede Art der Knallerei untersagt.
"Krone": Welche Knallkörper beinhaltet die Kategorie I?
Husa: Damit sind Scherzartikel wie die kleine Zimmerfontäne, sogenannte Tischbomben, Knallerbsen oder Goldregen gemeint.
"Krone": Was ist dann aber mit den gängigen Raketen, die jetzt zu Tausenden über den Ladentisch wandern?
Husa: Diese dürfen generell nur außerhalb des Ortsgebiets, sprich, erst hinter der Ortsende-Tafel, gezündet werden. Außer, der Bürgermeister hat um eine Ausnahme angesucht. Dies ist aber nur in wenigen Gemeinden passiert, auch in Graz nicht.
"Krone": Trotz jährlicher "Aktion scharf" und angedrohter Strafen ist die Knallerei jedoch gang und gäbe.
Husa: Wir können nicht vor jedem Haus einen Polizisten aufstellen. Viele wissen leider auch gar nicht, was erlaubt ist und was nicht. Meinen Leuten habe ich aber die klare Anweisung gegeben, streng zu kontrollieren und auch abzustrafen. Bis zu 10.000 Euro beziehungsweise sechs Wochen Freiheitsstrafe sind drinnen.
Was hältst du von der Knallerei zu Silvester? Stimm ab in der Infobox!
Interview: Barbara Winkler und Ernst Grabenwarter, "Steirerkrone"
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.