„Ein Tatscherle“, spielte die daraufhin suspendierte Lehrerin den Vorfall herunter. Er war an einem Freitag in der 5. Stunde passiert, die Konzentration in der Hauptschulklasse nicht mehr allzu hoch. Der türkischstämmige Bub habe gequatscht statt seine Arbeitsblätter zu vervollständigen, erklärte die Pädagogin. Als sie ihn darauf ansprach, habe er zunächst nicht reagiert. Der Kopf des Verteidigers musste dann als Demonstrationsobjekt herhalten – die 55-Jährige zeigte Richter Bernhard Rüßkamp, wie geringfügig doch die Berührung mit dem Schnellhefter gewesen sei.
Szene nachgestellt
Der 11-Jährige zeigte seinerseits als Zeuge vor, wie ihn die Ecke des Schnellhefters am Auge getroffen habe. Wegen einer Rötung war die Familie an diesem Tag in der Klinik, eine geringfügige Blessur wurde tatsächlich festgestellt. „Vielleicht habe ich auch das Auge gestreift“, räumte die Lehrerin ein.
Für eine strafrechtliche Verurteilung reichte der Vorfall letztlich nicht aus, es gab einen bereits rechtskräftigen Freispruch. Ihren Job ist die Frau aber los.
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