„Eine Frechheit“

Dienstreise in Sudan: Bedenken geäußert, entlassen

Wien
15.03.2021 14:07

Ausgedehnte Dienstreisen sind für den Vermessungstechniker Cristi N. Teil seines Jobs gewesen. Als sein Arbeitgeber ihm jedoch eröffnete, dass er kurzfristig eine Reise in den Sudan antreten solle, begann sich der Mann über die Zieldestination zu erkundigen. Dabei stieß er neben einer für das Land ausgegebenen Reisewarnstufe 3 auch auf diverse empfohlene Impfungen, die der Vermessungstechniker vor Abreise nicht mehr hätte durchführen können. Seine Bedenken rund um die Reise teilte er daraufhin seiner Firma mit - und war danach seinen Job los.

Angestellt war N. bei einer Industrievermessungsfirma. Wie die Arbeiterkammer Wien via Aussendung berichtete, habe der Techniker in der Vergangenheit sämtliche Dienstreisen anstandslos absolviert.

Als er mit der Reise in den Sudan konfrontiert wurde, habe er über das Zielland Recherchen im Internet angestellt, da er zuvor noch nie in Afrika gewesen war. Dabei habe er festgestellt, „dass für Reisen in den Sudan Sicherheitswarnstufe 3 gilt: Das bedeutet gewalttätige Auseinandersetzungen, auch mit Todesfolgen, und hohes Risiko von Terroranschlägen. Das Außenministerium rät von nicht unbedingt notwendigen Reisen dorthin ab“, so die AK.

Sorgen geäußert - entlassen
Ebenso wurden für eine Reise in das Land mehrere Impfungen empfohlen. Diese durchzuführen wäre sich aufgrund der zeitnahen Abreise jedoch nicht mehr ausgegangen. Überdies sei die Dienstreise zeitlich so angesetzt gewesen, dass der Mann befürchtete, einen lange geplanten Urlaub nach Rumänien nicht antreten zu können, hieß es weiter. Auf seine Sorgen rund um die Reise reagierte die Firma - allerdings anders, als der Techniker wohl erwartet hatte. Er sei einfach entlassen worden, berichtete die AK Wien.

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Einen verdienten Angestellten, der zuvor alle Dienstreisen immer gemacht hat, zu entlassen, ist ehrlich gesagt eine Frechheit.

AK-Präsidentin Renate Anderl

„Höchstpersönliche Entscheidung“
„Es ist die höchstpersönliche Entscheidung jedes und jeder Beschäftigten zu entscheiden, ob er oder sie aufgrund einer Reisewarnung eine Dienstreise für zu gefährlich hält und auch, welche Impfungen für notwendig erachtet werden. Einen verdienten Angestellten, der zuvor alle Dienstreisen immer gemacht hat, zu entlassen, ist ehrlich gesagt eine Frechheit“, so AK-Präsidentin Renate Anderl.

Die AK zog in der Folge für N. vor Gericht, in ihren Augen war die Entlassung völlig ungerechtfertigt. Und auch das Arbeitsgericht bestätigte das: „Die Firma musste mehr als 15.000 Euro an Kündigungsentschädigung zurückzahlen“, so die AK.

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