Kopftuch, Sterbehilfe

VfGH-Entscheidungen: Richter, die Weichen stellen

Politik
13.12.2020 06:00

Die spektakuläre Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, Sterbehilfe zu erlauben, war nicht die erste gesellschaftspolitische Weichenstellung der Höchstrichter der vergangenen Jahre. Abgesehen davon wurde mit dem Kopftuchverbot in der Schule ein weiteres türkis-blaues Prestigeprojekt gekippt. Ein Überblick.

Und wieder hat es ein türkis-blaues Prestigeprojekt erwischt: Mit der Aufhebung des Kopftuchverbots in der Volksschule machte der Verfassungsgerichtshof das nächste umstrittene Projekt der Regierung von ÖVP und FPÖ zunichte. Und wie schon bei vorangegangenen Entscheidungen ist eine Wiederaufnahme des Themas durch die Politik - Stand jetzt - relativ unwahrscheinlich. Denn geht es nach dem Höchstgericht, müsste dies wohl sämtliche religiösen Symbole betreffen.

Das Erkenntnis reiht sich zuallererst einmal ein in eine Serie türkis-blauer Niederlagen vor dem Höchstgericht:

Die Sozialhilfe etwa sollte nach türkis-blauer Ansicht beispielsweise an Deutschkenntnisse gekoppelt werden - geht nicht, sagte der VfGH: 2019 kippten die Höchstrichter die Prestige-Reform der Regierung von ÖVP und FPÖ.

Das Sicherheitspaket mitsamt „Bundestrojaner“ und Autofahrer-Erfassung wurde ebenfalls 2019 umgeworfen, weil die Überwachungsmaßnahmen zu viele Leute betroffen hätten. Davor hatten SPÖ und NEOS das Paket vor das Höchstgericht gebracht.

Höchstrichter zuletzt liberaler als die Politik
Doch auch fernab türkis-blauer Initiativen hat der VfGH in den vergangenen Jahren fast mehr gesellschaftspolitische Weichenstellungen vorgenommen, als politische Parteien das zu tun vermochten:

Die Homo-Ehe beispielsweise wurde 2019 nicht aufgrund einer Entscheidung der Politik eingeführt, sondern von den Höchstrichtern auf den Weg gebracht: Diese hatten nämlich erklärt, dass die Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft diskriminierend sei.

Das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare entstammt auch einem Höchstrichter-Votum aus dem Jahr 2014: Damals wurde erklärt, dass es „verfassungswidrig“ sei, dass Homosexuelle keine Kinder adoptieren dürfen. Die ÖVP hatte sich zuvor in der Regierung dagegen gewehrt.

Die Sterbehilfe-Erlaubnis war nun die bisher wohl spektakulärste Entscheidung des VfGH: Die Politik hatte nicht vor, Sterbehilfe zu erlauben, die Höchstrichter zwangen sie nun dazu: Türkis-Grün hat nun ein Jahr Zeit, eine Regelung dafür zu finden.

Kronen Zeitung

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