ÖVP-Klubobmann August Wöginger steht am Donnerstag in Linz wieder vor Gericht. Er muss sich wegen Amtsmissbrauchs verantworten. Er soll 2017 beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, interveniert haben, damit ein ÖVP-Bürgermeister Leiter des Finanzamtes Braunau wird.
Der Prozess rund um die Besetzung des Vorstandspostens des Finanzamts Braunau ist auf 14 Verhandlungstage angesetzt, am Donnerstag startete um 9.30 Uhr der zweite Tag. 31 Zeugen sollen gehört werden, darunter Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid.
Protest vor dem Gericht
Vor dem Prozessbeginn gab es vor dem Landesgericht einen Ein-Mann-Protest. Der Linzer Martin Voglhofer (66) erinnerte mit einem Plakat an den „Lieben Augustin“. „Es geht mir um das System, nicht um Personen. Etwaige Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind nicht beabsichtigt und zufällig“, meint er augenzwinkernd zur „Krone.“
Die Beschuldigteneinvernahmen starten nun in der Reihenfolge der Anklageschrift. Zuerst kommt der Erstangeklagte, der 60-jährige Vorsitzende der Hearingkommission, dran. Ob der Zweitangeklagte – ein weiteres Kommissionsmitglied – und der Drittangeklagte Wöginger heute schon zu Wort kommen, ist deshalb ungewiss. Am Ende durften der ÖVP-Klubobmann und der Zweitangeklagte um 10 Uhr nach Hause gehen, weil am Donnerstag nur der Erstangeklagte vernommen wird. Dabei durften die anderen Angeklagten nicht dabei sein.
Beratungen zum Start
Vor Beginn wurde allerdings noch ein Antrag des Verteidigers von August Wöginger beraten. Rechtsanwalt Michael Rohregger hat am letzten Verhandlungstag den Antrag gestellt, das Gericht möge sich an den Verfassungsgerichtshof wenden, weil die Angeklagten beim OLG nicht gehört wurden, bevor dieses die Diversion kippte. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt.
Im Fall eines Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Für die beiden Finanzbeamten könnte zudem der Amtsverlust in Betracht kommen, wenn die Strafhöhe entweder mindestens sechs Monate unbedingt oder ein Jahr bedingt beträgt. Die Republik Österreich will zudem als Privatbeteiligte 5000 Euro von August Wöginger.
Entscheidung war richtig
Als erster Beschuldigter machte am Donnerstag ein 64-jähriger Finanzbeamter eine persönliche Erklärung. „Ich habe 2017 die Entscheidung getroffen, weil sie richtig war und nicht weil ich so ein überzeugter Schwarzer wäre. Man kann sich nicht vorstellen, was meine Familie und ich in den letzten Jahren durchgemacht haben“, sagte er mit stockender Stimme.
Ich wollte einfach, dass das Verfahren zu Ende geht. Man kann sich nicht vorstellen, was meine Familie und ich in den letzten Jahren durchgemacht haben.
Der Erstangeklagte auf die Frage, warum er der Diversion zugestimmt hat.
Warum dann Diversion angenommen?
Das nächste Mal kam er ins Stocken, als er von der Richterin gefragt wurde, warum er dann in der später abgelehnten Diversion die Verantwortung betreffend die Vorwürfe des Postenschachers übernommen hatte. „Ich wollte einfach, dass das Verfahren zu Ende geht“, meinte er dazu. Darauf die Richterin: „Dann haben Sie also gelogen?“ Das verneinte er dann.
Dann wurde er gefragt, ob er seine Verantwortungsübernahme nun zurückziehe? „Nein“, sagt der Angeklagte. „Das ist aber ein Widerspruch“, so die Richterin. Dann sei man auch weg von einer Verantwortungsübernahme, führte sie weiter aus.
Mehrmals Kontakt mit Wöginger
Wegen des Themas Schülerfreifahrten habe es bereits vor der Besetzung des Finanzamtes im Jahr 2017 mit Wöginger Kontakt gegeben, sagte der erstangeklagte Finanzbeamte. Dessen Handynummer habe er von seiner Frau, einer ÖVP-Politikerin, erhalten. Ansonsten habe er ihn auf Veranstaltungen gesehen „im Sinn von grüßen“, habe aber nie länger mit ihm gesprochen.
„Partei steht hinter mir“
Danach wurde länger der Satz „Die Partei steht hinter mir“ diskutiert. Die will der Angeklagte nur einmal gesagt und sofort bereut haben. Eine Zeugin – eine gute Freundin der Familie – sagte hingegen, dass der Mann sein „Netzwerk“ immer wieder zur Sprache brachte und damit prahlte, gute Kontakte zur ÖVP zu haben. „Das stimmt nicht“, entgegnete der Angeklagte. „Also lügt die Frau, die unter Wahrheitspflicht ausgesagt hat?“, fragt die Richterin. „Ja“, die knappe Antwort.
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