Giftige Attacke

Nachbarsbäume mit Quecksilber gefüllt – Steirer verurteilt

Österreich
29.10.2010 14:27
Ein ungewöhnlicher Nachbarschaftstreit ist am Freitag Gegenstand einer Verhandlung im Grazer Straflandesgericht gewesen. Weil ein Pensionist die Bäume seines Nachbarn mit Quecksilber vergiftet haben soll, wurde er nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Der 66-Jährige, der die Vorwürfe bestritt, kündigte sofort Berufung an.

Der Oststeirer fühlte sich auf seinem Grundstück um Sonne und Licht betrogen. "Ich habe im Winter keine Sonneneinstrahlung, die Einfahrt ist eisig, ich muss immer mehrere Scheibtruhen voll Laub und Nadeln wegräumen, und die Zapfen fallen aufs Auto", schilderte der Beschuldigte die Situation. Sein Nachbar hätte zwar immer wieder einige der strittigen Objekte gefällt, doch das war dem 66-Jährigen einfach zu wenig.

Löcher gebohrt und mit Quecksilber gefüllt
Schließlich baute der Oststeirer eine Solaranlage und verlangte, der Nachbar müsse alle Bäume umschneiden oder ihm die gesamte Anlage bezahlen. Sein Kontrahent reagierte jedoch nicht auf diese Forderung. Dann tauchten plötzlich in vielen Bäumen offensichtlich hineingebohrte Löcher auf, und die Pflanzen starben daraufhin ab. Schließlich stieß man beim Fällen der Bäume auf Quecksilber in den Löchern.

"Mir geht das auf die Nerven"
"Ich habe das Ganze nicht verursacht, mir geht das auf die Nerven, dass ich hier sitzen muss, nur weil mich irgendjemand beschuldigt", meinte der Angeklagte höchst ungehalten. Ein Sachverständiger erklärte, dass nicht nur die Bäume, sondern auch das Erdreich darunter entfernt werden muss. Wie teuer das werde, hänge von der Quecksilberkonzentration im Boden ab. Bisher seien Kosten von 20.800 Euro angefallen, sollte das Erdreich als Sondermüll deponiert werden müssen, würden die Kosten explodieren.

Sachbeschädigung und Umweltgefährdung
Richterin Elisabeth Juschitz sprach den Angeklagten wegen Sachbeschädigung und vorsätzlicher Gefährdung der Umwelt schuldig. "Sie sind der Einzige, der Interesse daran hat, dass die Bäume wegkommen", begründete sie ihre Entscheidung. Der 66-Jährige wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 3.600 Euro sowie zum Zahlen der bisher angefallenen Sanierungskosten von 20.800 Euro verurteilt. Er kündigte volle Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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