In Leoben verurteilt

Ex-Voest-Manager fasst zwei Jahre Haft aus

Steiermark
28.10.2010 18:13
Ganz überraschend hat es im Fall des angeklagten voestalpine Donawitz-Managers und seiner beiden Komplizen am Donnerstagabend im Gericht in Leoben doch ein Urteil gegeben. Der Erstangeklagte, der zusammen mit den beiden anderen Beschuldigten einen Schaden von mindestens 162.000 Euro verursacht haben soll, wurde zu zwei Jahren Haft, davon vier Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Manager war von Anfang an geständig und hat den Schaden zur Gänze wieder gut gemacht. Daher wurde ihm auch ein Großteil seiner Strafe bedingt nachgesehen. Der mitangeklagte Autohändler kam mit einer zur Gänze bedingten Strafe von 20 Monaten davon, der Stahlhändler wurde freigesprochen. Den Schaden aus einer fingierten Rechnung hat er bezahlt, und die ungerechtfertigten Provisionen konnten ihm nicht nachgewiesen werden.

Aufgedeckt wurden die Malversationen im März dieses Jahres. Da brachte eine interne Überprüfung ans Licht, dass der ehemalige Manager (60 Jahre alt), sein mittlerweile verstorbener Nachfolger, der Autohändler und der Chef der Stahlfirma verschiedenste Möglichkeiten gefunden hatten, seit 2004 Geld auf die Seite zu schaffen. So sollen Rechnungen für fingierte Arbeitsaufträge und Warenbestellungen "für den Bereich Hochofen betreffend die Sparten Schweißer, Schlosser, Elektriker und Kleinmaterial" vorgelegt worden sein. Weiters wurden größere Summen für Eisenteile bezahlt, die aber von der Stahlfirma gar nie geliefert wurden, ungerechtfertigte Provisionen ausbezahlt sowie Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten vorgetäuscht.

Weitere Ermittlungen
Der 60-Jährige und seine beiden Mitangeklagten hatten sich laut Ermittlungen das System der Firma zunutze gemacht, demzufolge Arbeiten an den Hochöfen auch an Fremdfirmen vergeben wurden, um die Stehzeiten im Falle einer Reparatur oder Wartung so gering wie möglich zu halten. Die Rechnungen gingen an die Verrechnungsstelle, wo der Erstangeklagte für die Freigabe zuständig war. Dadurch hatten die drei Beschuldigten laut Anklage in den Jahren 2004 bis 2009 die Möglichkeit, ohne Gegenleistungen auf Firmengeld zugreifen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, in Zusammenhang mit diesen Vorkommnissen soll es noch weitere Ermittlungen geben.

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