Reparatur gefordert

Arbeiten auf Auslands-Montage bald steuerpflichtig

Österreich
26.10.2010 10:25
Arbeiter auf Auslands-Montage müssen ab 2011 wohl Steuern und Sozialversicherung bezahlen. Der Verfassungsgerichtshof hat die seit Ende 1979 bestehende Steuerbefreiung aufgehoben. Grund: Die seinerzeit zur Unterstützung der heimischen Industrie beschlossene Regelung müsste in Zeiten der EU-Mitgliedschaft auch auf österreichische Mitarbeiter ausländischer Unternehmen ausgeweitet werden.

Dies würde nach Ansicht der Verfassungsrichter aber erstens den Absichten des historischen Gesetzgebers zuwiderlaufen und zweitens eine zu weitreichende Steuerbefreiung ergeben. Die Reparaturfrist läuft bis Jahresende.

Geregelt ist die Steuerbefreiung im Einkommensteuergesetz (§ 3 Abs. 1 Z 10). Dort ist festgehalten, dass Mitarbeiter österreichischer Konzerne, die im Ausland an der Planung und Montage von Industrieanlagen bzw. am Abbau von Rohstoffen arbeiten, von der Lohnsteuer befreit sind, sofern der Einsatz länger als einen Monat dauert. Eingeführt wurde der Passus im Jahr 1979 - und zwar, wie in den Erläuterungen des Gesetzes nachzulesen ist, um angesichts verschärfter internationaler Konkurrenz Wettbewerbsnachteile österreichischer Konzerne auszugleichen.

Bevorzugung von österreichischen Unternehmen
In Zeiten der EU-Mitgliedschaft wäre eine derartige Bevorzugung österreichischer Unternehmen (bzw. ihrer Arbeitskräfte) allerdings unzulässig, weshalb die Steuerbefreiung aus Sicht der Verfassungsrichter ausgedehnt werden müsste.

Konkret müsste sie nämlich neben im Ausland tätigen Mitarbeitern österreichischer Konzerne auch Mitarbeiter ausländischer Firmen gelten, die zwar in Österreich leben und Steuern zahlen, aber im Ausland arbeiten (also etwa auch für Grenzgänger, die außerhalb ihres normalen Einsatzortes arbeiten).

Steuerbefreiung unsachlich
Eine solche Steuerbefreiung auch für die Mitarbeiter ausländischer Konzerne könne aber "nicht mit dem Argument der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit inländischer Arbeitgeber gerechtfertigt werden", urteilen die Verfassungsrichter. Außerdem wäre eine derart weitgehende Steuerbefreiung unsachlich, weil die bloße Tatsache einer Auslandstätigkeit keine "typische Art von Beschwerde" bedeute.

Daher hat der Verfassungsgerichtshof die Steuerbefreiung aufgehoben. Nimmt die Regierung bis Jahresende keine Reparatur des Gesetzes vor, müssen Arbeiter auf Auslandsmontage daher ab 1. Jänner Lohnsteuer bezahlen.

Beantragt hat die Aufhebung übrigens der Verwaltungsgerichtshof. Dieses für Steuerbescheide zuständige Höchstgericht war mit einer Reihe von Beschwerden von Österreichern konfrontiert, die für deutsche und schweizerische Unternehmen im Ausland tätig sind und - anders als ihre bei österreichischen Konzernen arbeitenden Kollegen - nicht in den Genuss der Steuerbefreiung gekommen sind.

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