Prozess in Graz

Vater ermordet - 30-Jähriger wird in Anstalt eingewiesen

Österreich
20.10.2010 20:50
Weil er heuer im Februar seinen Vater erstochen haben soll, hat sich am Mittwoch ein Grazer vor dem Straflandesgericht verantworten müssen. Über den 30-Jährigen wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Der junge Mann leidet unter paranoider Schizophrenie und konnte bei der Verhandlung kaum befragt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte leidet seit seinem 19. Lebensjahr an einer "geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades", wie es Staatsanwältin Gertraud Pichler formulierte. Der junge Mann wohnte bei seinen Eltern, wobei er dort auch schon gegen die Mutter tätlich vorgegangen sein soll.

"Was is denn mit dem Papa?"
Im Februar kam es wegen einer Nichtigkeit zum Streit mit dem Vater, auf den er dann mit zwei Messern losgegangen sein soll. Ein Schnitt in die Achselhöhle öffnete eine Schlagader, es folgten Stiche in Rücken, Bauch und Kopf. Dann lief der Beschuldigte aus der Wohnung und konnte sich schon kurz nach der Tat an nichts erinnern. "Was ist denn mit dem Papa?", fragte er die Nachbarn interessiert, als er blutbespritzt über den tödlich Verletzten stieg. Dann gab er an, ein Mann mit weißen Haaren habe die Tat verübt.

"Gestochen haben, gestochen haben"
"Wo sind Sie denn jetzt untergebracht?", fragte Richter Gernot Patzak. "Wo man Rauchen und Spazierengehen kann", antwortete der Angeklagte. "Und wo ist das?", wollte der Richter genauer wissen. "In der Hauptstadt", kam es vom Beschuldigten, der in Wien inhaftiert war. Auf die Frage, wer seinen Vater erstochen habe, antwortete er: "Dieser Mann", und verwies immer wieder auf einen weißhaarigen Mann, der aber nie existiert hatte. Nachdem er auf den Vater eingestochen hatte, rannte dieser ins Stiegenhaus und rief um Hilfe. Ein Nachbar fragte den Sohn: "Was hast denn mit ihm gemacht?" Doch dieser antwortete nur: "Gestochen haben, gestochen haben", bevor der Verdächtige auf die Straße lief, wo er dann verhaftet wurde.

Katzen vom Balkon geworfen
Zuvor soll er auch schon zwei Katzen getötet haben, indem er sie vom Balkon warf. "Nein, die sind runtergefallen", berichtigte er. "Runterg'schmissen haben Sie sie", korrigierte der Richter, doch der Grazer konnte offensichtlich mit dieser Information nichts anfangen. Eine weitere Befragung war so gut wie unmöglich, da der Beschuldigte die Tat in keiner Weise mit seiner Person zu vernbinden schien. Die Geschworenen befanden einstimmig, dass der Grazer in einer Anstalt für geistig abnorme Rechstbrecher eingewiesen werden muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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