Die Vorbereitungen zum zweiten Corona-Lockdown in Österreich laufen auf Hochtouren, täglich sickern neue Details durch. Derzeit sorgen Fragmente eines Verordnungsentwurfes für Aufsehen, wonach die Bundesregierung eine Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr plant - mit den bereits aus dem Frühjahr bekannten Ausnahmen. Es wird demnach bald nur noch fünf Gründe geben, den eigenen Wohnbereich zu verlassen.
Es war die wohl umstrittenste Maßnahme im ersten Corona-Lockdown - eine generelle Beschränkung der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum. Nun stehen die Zeichen auf eine Wiedereinführung der damaligen Punkte-Regelung. „Es gibt künftig nur drei Gründe, das Haus zu verlassen: erstens Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist; zweitens dringend notwendige Besorgungen wie etwa von Lebensmitteln oder in der Apotheke; und drittens, wenn Sie anderen Menschen helfen müssen“, hatte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im März verkündet - später wurden sportliche Betätigung und Notfälle als vierter und fünfter Grund hinzugefügt.
Wie die neue Version der Maßnahme am Ende aussieht, ist noch nicht gesichert - jedenfalls sind aber ähnliche Ausnahmen angedacht. Einig ist man sich bereits darauf, dass die Beschränkung diesmal lediglich in den Abend- und Nachtstunden gelten soll und nicht generell wie im Frühjahr.
Absprache mit Bundespräsident und Ländern
Ein Entwurf der neuen Verordnung, der mittlerweile ausformuliert ist, werde nun noch mit den Landeshauptleuten, Sozialpartnern und auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen abgesprochen. Gerungen wird offenbar noch um Entschädigungen.
Die Bundesregierung wird nach derzeitigem Stand am Samstag in den Nachmittags- bzw. Abendstunden über ihre endgültigen Entscheidungen informieren. An einem neuerlichen Eingriff in den Privatbereich - der vor allem abendliche Besuche unter Freunden nahezu unmöglich machen soll - dürfte aber kaum noch ein Weg vorbeiführen, schätzt ein Informant gegenüber krone.at.
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