Kundengelder weg

350.000 Euro veruntreut: Tiroler Anwalt gestand

Tirol
02.07.2025 06:00

Die Dimension des Falles machte viele Beobachter sprachlos: Seit 2015 bis zum Juli des Vorjahres soll sich ein Innsbrucker Rechtsanwalt und Treuhänder an den Geldern von insgesamt 75 Klienten bedient haben. Angeklagter Schaden: rund 350.000 Euro!

Aufgeflogen war die Sache, als das Finanzamt darauf aufmerksam wurde, dass beispielsweise Grunderwerbssteuern einfach nicht abgeführt wurden. Es folgten eine Selbstanzeige des Anwalts, der auch seine betroffenen Kunden verständigte und quasi zu diesem Zeitpunkt schon gestand. Die Einsicht, gänzlich falsch agiert zu haben, war also da, wenn auch reichlich spät.

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Mein Mandant hat zudem auch an der Aufarbeitung des Sachverhaltes in größtmöglichem Ausmaß mitgewirkt.

Der Verteidiger beim Prozess

Leben nach dem Fall wieder in Griff bekommen
Die Einsicht strich auch sein Verteidiger am Dienstag bei der Verhandlung am Landesgericht Innsbruck heraus. „Er hat zudem auch an der Aufarbeitung des Sachverhaltes in größtmöglichem Ausmaß mitgewirkt.“ Sein geständiger Mandant tue nun alles,  um sein Leben nach dem tiefen Fall wieder in den Griff zu bekommen.

Gründe sollen „im Privaten bleiben“
Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht mehr zu den Vorfällen. „Es tut mir einfach unendlich leid“, sagte er lediglich. Die genauen Gründe für die Taten wolle er „im Privaten lassen“ und nicht vor Gericht ausbreiten. Es gebe eine ausführliche schriftliche Stellungnahme: „Damit ist alles gesagt.“

Das Gericht hatte zahlreiche Malversationen aufzuarbeiten (Symbolbild).
Das Gericht hatte zahlreiche Malversationen aufzuarbeiten (Symbolbild).(Bild: APA/ROBERT PARIGGER)

Die größte Herausforderung beim nur knapp zweistündigen Prozess war die genaue Schadenssumme. Das Ergebnis letztlich: 172.565 Euro muss der 57-Jährige an seine geschädigten Kunden bezahlen.

Geständnis, aber langer Tatzeitraum
Der Richter verhängte zudem drei Jahre Freiheitsstrafe, davon ist ein Jahr unbedingt zu verbüßen. „Mildernd haben wir gewertet, dass Sie geständig waren und in größtmöglichem Maß zur Wahrheitsfindung und Aufklärung beigetragen haben“, hieß es. Erschwerend sei hingegen zu berücksichtigen gewesen, dass es sich um einen langen Tatzeitraum handle sowie auch eine mehrfache Tatwiederholung vorliege. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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