Das Salzburger Landesgericht sprach eine Diplom-Krankenpflegerin (50) am Dienstag der fahrlässigen Tötung schuldig. Sie hatte im Juni 2023 einen Patienten im Schlaflabor nicht gut genug beobachtet. Als Strafe verkündete der Richter drei Monate Haft auf Bewährung, nicht rechtskräftig.
Die „Krone“ berichtete über den Todesfall im Schlaflabor der Salzburger Landeskliniken Ende Juni 2023. Bekanntlich wurde eine diplomierte Krankenpflegerin (50) wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung angeklagt. Grund: Sie soll den Gesundheitszustand des verstorbenen Patienten zwei Stunden lang nicht genau genug beobachtet haben. Im Detail geht es vor allem um den pCO²-Wert (Partialdruck von Kohlendioxid im Blut).
Pflegerin bestritt Vorwurf
In jener Nacht vom 22. auf den 23. Juni war der adipöse Patient mit etlichen Vorerkrankungen während der Schlafuntersuchung um 5.30 Uhr an Atemversagen verstorben. Sie habe alle Vorgaben eingehalten, wehrte sich die Angeklagte zu Prozessbeginn gegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Bei der Fortsetzung am Dienstag verkündete der Richter letztlich einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung und sprach nicht rechtskräftig drei Monate Haft auf Bewährung aus.
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