Der Prozess gegen Ex-Sturm-Präsident Hannes Kartnig sollte nach dem Willen seiner Verteidiger nicht in Graz stattfinden. Das Gericht in Graz sei nicht zuständig, "weil einer der Mitangeklagten eines der obersten Organe der Sicherheitsbehörden im Sprengel des Landesgerichts für Strafsachen ist", wurde der Antrag auf Delegierung begründet. Damit würde nämlich der Verdacht der Befangenheit bestehen.
Jetzt hat das Oberlandesgericht in Graz seine Entscheidung verkündet: Der Akt bleibt in Graz. Dem Anklageeinspruch zweier Mitbeklagter (darunter ist auch der hochrangige Beamte) wurde Folge gegeben. Das Verfahren gegen die beiden Ex-Rechtsprüfer des renommierten Fußballvereins SK Sturm Graz wurde daher eingestellt. "Damit ist auch der Grund weggefallen, woanders zu verhandeln", erklärt der Vizepräsident des OLG, Ulrich Leitner.
Jetzt geht der Akt wieder retour an das Landesgericht Graz. Der Betrugsprozess dürfte Anfang 2011 starten.
von Eva Molitschnig, "Steirerkrone"








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