Fall Mike Brennan

Gutachter schließt Faustschläge gegen Kläger aus

Österreich
08.10.2010 14:36
Im Prozess um den mit einem Drogendealer verwechselten und im Zuge einer Amtshandlung verletzten Mike Brennan hat ein Sachverständiger am Freitag die Angaben des 34 Jahre alten farbigen Sportlehrers in einem Punkt widerlegt. Brennan hatte behauptet, der Polizist, der ihn am 11. Februar 2009 in der Wiener U-Bahn-Station Spittelau gewaltsam zu Fall brachte, um ihn festnehmen zu können, habe ihm am Bahnsteig liegend noch Faustschläge verabreicht.

"Faustschläge am Boden müssen ausgeschlossen werden", sagte dazu Franz Triendl, Gerichtssachverständiger für Kampfsport. Der Polizist, dem die Anklage Körperverletzung vorwirft, weil Brennan bei dem Sturz unter anderem eine Fraktur zweier Lendenwirbel-Fortsätze erlitten hatte, sei ein austrainierter Boxer. Wenn dieser wirklich zugeschlagen hätte, "wären Cuts und schwere Schwellungen im Gesicht die Folge gewesen", sagte Triendl.

"Keine gravierenden Verletzungen"
Solche wurden weder vom Amtsarzt noch im Spital festgestellt. Auch Gerichtsmediziner Wolfgang Denk konnte keine Rötungen erkennen, als ihm Brennan, der am zweiten Verhandlungstag im Publikum saß, mehrere Fotos überreichte, die solche belegen sollten. Denk bescheinigte dem Sportlehrer grundsätzlich keine gravierenden Verletzungen: "Dass bei einem Sturz kleine knöcherne Fortsetzungen gebrochen werden, ist nicht unüblich." Bei Brennan war laut dem Mediziner nur deshalb eine mehr als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung gegeben, weil er mehrere Wochen seinem Beruf nicht nachgehen konnte.

"Warnung darf keine Pseudo-Warnung sein"
An sich habe es sich um "leichte Verletzungen" gehandelt, gab Denk zu Protokoll. Der Kampfsport-Sachverständige gab dem Angeklagten auch insofern recht, als er darlegte, ein Wurf sei, um einen Verdächtigten zu Boden zu bringen, "noch das gelindeste Mittel". Wenn ein Beamter in Zivil an einen möglichen Täter herangehe, müsse er sich aber als Polizist zu erkennen geben. "Ein bloßes In-die-Luft-Schreien von 'Stop! Police!' wäre zu wenig. Die Warnung darf keine Pseudo-Warnung sein, sondern muss eine direkte Ansprache des Opfers sein", so Triendl.

Das Verfahren, in dem dem Polizisten im Fall eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft drohen, wurde zur Einvernahme von Brennans Freundin auf Jänner 2011 vertagt. Der Beamte bekennt sich nicht schuldig, räumt jedoch einen "menschlichen Fehler" ein, weil er dem vermeintlichen Dealer irrtümlich ein Fluchtverhalten unterstellt und ihn deswegen zu Boden befördert habe.

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