Partyverbot in Heimen

Uni-Jahr: Masken auch während Lehrveranstaltungen

Österreich
30.09.2020 11:55

Am Donnerstag starten Österreichs Studenten ins neue Uni-Jahr. Pünktlich dazu hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Mittwochvormittag zehn „Gebote“ für Studenten angekündigt, um Infektions-Cluster an den Hochschulen zu verhindern. Dazu zählen etwa Maskenpflicht während Lehrveranstaltungen, außer wenn man sich zu Wort meldet, und dafür zu sorgen, dass „Studentenheime nicht zur Partyzone“ werden. Allerdings könne man die Regelungen nicht allen Hochschulen gleichermaßen „diktieren“, so Faßmann vor dem Ministerrat.

Zudem wendeten sich Faßmann und die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) mit einem gemeinsamen Brief an die Studenten und appellierten, die Hygienestandards einzuhalten und eben den Mund-Nasen-Schutz zu verwenden. Masken sind etwa in allen Hochschul-Gebäuden zu tragen, wenn der jeweilige Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus schreiben manche Hochschulen wie etwa die Universität Wien und die Technische Universität Wien eine Tragepflicht auch in den Lehrveranstaltungen vor.

Lehrveranstaltungen teils vor Ort, teils digital und teils in Mischform
Die Lehrveranstaltungen werden teils vor Ort, teils digital und teils in einer Mischform abgehalten. Über die genaue Ausgestaltung entscheiden die Hochschulen. Im Allgemeinen gilt: Vorrang bei Präsenzveranstaltungen haben Studienanfänger, Laborübungen und Praxislehrveranstaltungen bzw. Praktika. Die Hörsäle werden zu höchstens 50 Prozent ausgelastet, Sitzplätze sind im Regelfall markiert. Meist wird auch parallel zu Vor-Ort-Veranstaltungen ein Online-Format angeboten.

Prüfungen finden ebenfalls sowohl online als auch digital statt. Für größere Präsenzprüfungen gelten ähnliche Regeln wie für Lehrveranstaltungen vor Ort. Ab einem Richtwert von 250 Teilnehmern werden besondere Sicherheitsvorkehrungen empfohlen - etwa die Zuteilung fixer Sitzplätze. Außerdem müssen dann Zu- und Abgänge geregelt werden. Bibliotheken können für die Entlehnung großteils normal genützt werden, für Lesesäle und Lernzonen muss man sich aber meist im Vorhinein anmelden. Für Details wird in dem Brief auf den vor Kurzem erarbeiteten „Leitfaden für den gesicherten Hochschulbetrieb“ verwiesen.

Partyverbot in etlichen Heimen
Einen Extra-Appell gibt es in den Richtlinien in Sachen Partys und Studentenheime. „Im Sinne eines eigenverantwortlichen Handelns ist es unverantwortlich, in dieser aktuellen Risikolage ein solches Event zu veranstalten“, heißt es in einer Zusammenfassung des Leitfadens. Etliche Heimträger hätten die Partyräume daher bereits gesperrt bzw. ein Partyverbot verhängt. 

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