Per Stadtsenatsbeschluss wurde die Wochenarbeitszeit mit 1. Juli 2010 von 61,5 auf 64,5 Stunden angehoben. Neueintretende Feuerwehrleute haben außerdem weniger Urlaubsanspruch. Gegen diesen Beschluss, der sich nach Ansicht der Betroffenen über die Vorgaben des Vertragsbedienstetengesetzes hinwegsetzt, wurde ebenso geklagt wie gegen die verkürzte Überstundenabgeltung.
Gerichtstermin am 13. Oktober
Nach zwei Jahren an Verhandlungen ohne Ergebnis treffen die Kontrahenten nun vor dem Arbeitsgericht ab 13. Oktober aufeinander.
Die zuständige ÖVP-Stadträtin Sonja Grabner sieht das neue Dienstrecht als Teil eines Pakets, um die Grazer Berufsfeuerwehr "fit für die Zukunft" zu machen. 14 neue Posten wurden geschaffen, ergänzend würde die erst vor Kurzem eingeführte Freiwillige Feuerwehr Aufgaben übernehmen. Außerdem würden heuer und 2011 rund 3,4 Millionen Euro in die Ausrüstung investiert.
"Können auf Freiwillige verzichten"
Anders die Sichtweise von Wolfgang Mohr, sozialdemokratischer Personalvertreter der Grazer Berufsfeuerwehr: Der Dienstpostenplan sei gekürzt worden, und die Investitionen seien normale Nachbeschaffungsmaßnahmen. Auf die Freiwillige Feuerwehr, die eine ÖVP-Veranstaltung sei, könne man im Übrigen gerne verzichten.









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