Die Vorgeschichte: Ein Däne hat "Seppi" vor fast drei Jahren von dem Villacher Züchter über einen Mittelsmann per Tauschgeschäft erworben, dabei seien ihm beste Gesundheit und Eignung zu Zuchtzwecken zugesichert worden. Tatsächlich leide der Kakadu aber unter chronischer Gicht und fliege "schief".
Der Däne reichte in Österreich Klage ein und fordert entweder Schadenersatz oder einen neuen, intakten Vogel. Nach mehreren Anhörungen kam es im Juli zum richterlichen Vorfliegen, im Zuge dessen wurde der Fall dann österreichweit bekannt.
Bruchlandung wegen Reise-Tortur
Schon der Testflug, der vor der offiziellen Richterbeschau für die Presse abgehalten wurde, war ein Desaster: Der Vogel zischte vor den Augen von Richter Johann Baumgartner ab – und legt nach einigen Metern in der eigens für die damalige Verhandlung angemieteten Klagenfurter Messehalle eine Bruchlandung hin.
Wie aus dem fertigen Gutachten nun hervor geht, dürfte der Absturz aber weniger mit einer mangelnden Flugfertigkeit als vielmehr damit zu tun gehabt haben, dass das Tier zuvor 1.300 Kilometer aus Dänemark anreisen musste – eingesperrt in einen viel zu kleinen Käfig, wie der Amtstierarzt damals sofort bemängelt hatte. Die fertige Expertise von Tierarzt Alexander Rabitsch, der den Vogel auch in erholtem Zustand begutachten konnte, ergibt, dass das 12.000 Euro teure Tier in Wahrheit gesundheitlich in Ordnung ist.
Bei der Verhandlung am Montag wurde erstmals auch der Angeklagte und Vorbesitzer des Vogels vernommen. "Das Tier war in einem Top-Zustand, als ich es hergegeben habe", so der Kärntner. Der Villacher züchtet seit 15 Jahren Vögel, besitzt 19 Kakadus und zirka 80 weitere Kleinvögel. "Und meine Tiere sind alle gesund. Sie werden auch jedes Jahr von einem Tierarzt untersucht", so der Vogelliebhaber. Die Vorwürfe des Dänen seien "alles Betrug".
Däne pocht auf "sein" Gutachten und Paarungsunfähigkeit
Trotzdem konnte der Richter die Causa am Montag nicht ad acta legen. Die Verteidigung des dänischen Klägers brachte ein dänisches Gegengutachten, das vor dem Richterflug erstellt wurde, ins Treffen und wies außerdem noch auf den Umstand hin, dass der Vogel ja (angeblich) nicht paarungsfähig sei. "Das hat mit der Flugfähigkeit überhaupt nichts zu tun", entgegnete wiederum der Villacher Züchter. Im Gegenteil: Sein "Seppi" würde noch eher Zuchtergebnisse liefern, als die Tiere des Dänen, die der Kärntner damals aus dem Tauschgeschäft erhielt. Laut dem Angeklagten seien seine Tiere nämlich alle aus einer "Naturbrut", in die der Züchter so wenig wie möglich eingreift. "Die Tiere, die ich von dem Dänen bekommen habe, sind aus einer Handaufzucht. Die paaren sich nur, wenn ich ganz viel Glück habe", sagte er.
Es kam, was kommen musste: Der Prozess ist erneut vertagt worden, um noch weitere Gutachten und Übersetzungen der dänischen Dokumente einzuholen. Der Aktenberg wächst weiter.










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