Zu dem Vorfall war es bereits im Juni 2009 gekommen. Der Beschuldigte, ein 63-jähriger ehemalige Tischler, sollte einen seit zehn Jahren gepachteten Bienenstall wieder an die Nachbarn zurückgeben. Als er diesen nicht wie vereinbart geräumt habe, sei die Frau des Besitzers eingebrochen und habe zwei Bienenstöcke aus dem Fenster geworfen. Ohne Schutzkleidung habe sie darin "gewütet", gab der Angeklagte zu Protokoll.
"Märchen mit dem Besen"
Da die Frau in der Zwischenzeit an einer Krebserkrankung verstorben ist, wurde am Montag ihr Ehemann als Zeuge gehört. Die Frau hatte dem Angeklagten vorgeworfen, ihr die Türe des Bienenstocks gegen den Kopf gestoßen und anschließend mit einem Besen Bienen "ins Gesicht geschmiert zu haben", erklärte der Gatte vor Gericht. Seine Frau habe dadurch zwölf Bienenstiche am Kopf davongetragen. Der 63-jährige Pensionist gab wiederum an, er würde nie mit einer Frau raufen. Sie habe einen Anfall gehabt, er hätte nur die Bienen retten wollen. Danach habe sie "das Märchen mit dem Besen erfunden".
Durch eine allergische Reaktion sei die Verletzungen für die Frau lebensgefährlich geworden, meinte hingegen am Montag ihr Gatte vor Gericht. Dass sie allergisch war, habe damals niemand gewusst. Starke Schmerzen habe sie einen Tag lang gespürt, leichte dann noch sieben bis zehn Tage, hatte das Opfer bei einer früheren Verhandlung am Bezirksgericht Hall angegeben. Das Bezirksgericht in Hall hatte sich allerdings letztendlich für nicht zuständig erklärt, deshalb wurde der Fall am Innsbrucker Landesgericht neu aufgerollt.










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