Von Lenker übersehen
Das Oberlandesgericht Wien stellte im Berufungsverfahren allerdings fest, dass Mölzer darin nur "als faulster EU-Abgeordneter Österreichs" bezeichnet wird, ihm aber keine kriminellen Handlungen vorgeworfen werden. Und "Faulheit wird gemeinhin nicht als kriminell angesehen", heißt es im Urteil des Oberlandesgerichts.
Kaltenegger kann Mölzer damit sanktionslos "faulsten EU-Abgeordneten" nennen. Neben Mölzer haben auch der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ), den Kaltenegger als "Gagenkaiser in Seibersdorf" bezeichnet hat, sowie Ewald Stadler vom BZÖ, dem der ÖVP-General ständiges "Anstreifen an NS-Gedankengut" vorwarf, geklagt. Die Urteile stehen noch aus.










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