Tödliche Gegenwehr

Trafikant, der Räuber erschoss, bleibt straffrei

Österreich
01.10.2010 14:41
Jener Trafikant, der Anfang des Jahres in Wien-Leopoldstadt einen Räuber erschossen hat, muss sich nicht vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen den 63-Jährigen eingestellt. Ihm wird zugebilligt, in "irrtümlicher Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts" (§ 8 Strafgesetzbuch) geschossen zu haben. Der 63-Jährige bleibt damit straffrei.

Knapp vor Geschäftsschluss war am 4. Jänner 2010 ein bewaffneter Mann in die Trafik in der Vorgartenstraße gestürmt (im Bild: die Mitarbeiter der Spurensicherung nach dem Vorfall) und hatte in akzentfreiem Deutsch Bargeld verlangt.

Dass die Pistole, die der Räuber in der Hand hielt, nicht echt war, war für den Trafikanten nicht erkennbar. Ein Schießsachverständiger bezeichnete die Waffe als "täuschend echt aussehend", wie Behördensprecherin Michaela Schnell am Freitag berichtete.

Trafikant besaß Waffe rechtmäßig
Als der Räuber seine Pistole auf den Trafikanten richtete, der zwei Jahre vorher bereits überfallen worden war und einen Waffenpass besitzt, griff dieser zu seiner Smith & Wesson, die er unterm Kassenpult verwahrte. Dann gab der 63-Jährige einen Schuss in Richtung des Unbekannten ab.

"Er hat geglaubt, es liegt eine Notwehrsituation vor", erläuterte Schnell. Der Trafikant sei davon ausgegangen, ein notwendiges Mittel zur Abwehr eines lebensbedrohlichen Angriffs zu ergreifen.

Schuss war tödlich
Der Schuss traf den Räuber in der Brust. Dorel M. taumelte noch aus dem Geschäft, am Fahrbahnrand brach der 23-jährige Rumäne zusammen. Für ihn kam jede ärztliche Hilfe zu spät. Der Schütze erlitt einen Schock. Wie der Trafikant später versicherte, habe er rein aus Angst geschossen und nicht töten wollen.

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