Jahresbericht

5839 Tiroler gingen 2019 zur Volksanwältin

Tirol
08.07.2020 18:00
Streitigkeiten mit Behörden, Gemeinden und anderen Einrichtungen vor Gericht auszutragen, ist ein mühsames und kostspieliges Unterfangen. Um solche Strapazen zu vermeiden, wenden sich viele Tirolerinnen und Tiroler zuerst an die Landesvolksanwaltschaft. Im Jahr 2019 beschritten 5839 Personen diesen Weg.

Das geht aus dem Jahresbericht hervor, den Landesvolksanwältin Maria Luise Berger und Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann am Dienstag präsentierten. Bei den Anfragen herrscht mit 2921 zu 2918 ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern. Am meisten zu tun gab es für Berger und ihr Team bei Beratungen, auf die 79 Prozent der Anfragen entfallen. In 21 Prozent der Fälle handelte es sich um Beschwerden. „In den Vorjahren war das Verhältnis noch 60 zu 40“, betonte Ledl-Rossmann. Beratung im Vorfeld würde viele Beschwerden vermeiden. Von den 5839 Personen meldeten sich 3206 telefonisch und 1524 persönlich. Schlusslicht bilden mit einer Anzahl von 1109 die schriftlichen Anfragen.

An Spitze Soziales und Behindertenanliegen
Die meisten Beratungs- und Beschwerdefälle entfielen mit 30 Prozent auf das Sozialrecht. Auf Platz zwei liegen mit 17 Prozent Behindertenanliegen. „Mit Kristof Widhalm, der seit 2018 als Behindertenanwalt bei uns tätig ist, stiegen hier die Anfragen und Beschwerden deutlich an“, analysiert Berger diese Zahlen. Am häufigsten kamen Anfragen aus Innsbruck (2089), Innsbruck-Land (1279) und Imst (522). Schlusslicht bildet mit 185 Anfragen Reutte.

Beispiele aus der Praxis
Der Bericht liefert auch Beispiele aus der Praxis. Unter anderem von einem Rollstuhlfahrer einer größeren ländlichen Gemeinde, der beklagte, dass der Weg zwischen Gemeindeamt, Bushaltestelle und Apotheke einem Hindernislauf gleiche. Da die Gemeinde auf seine Beschwerde nicht reagierte, ging er zur Landesvolksanwaltschaft, die eine Lösung erzielen konnte.

Beim Sozialrecht konnte einem Mann aus dem Oberland geholfen werden, dem ein Antrag auf Mindestsicherung nicht gewährt wurde. Der Fall landete schlussendlich beim Landesverwaltungsgericht, das einen Verfahrensmangel bestätigte und dem Mann die Mindestsicherung zusprach.

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