Die vom Land Tirol eingerichtete Steuerungsgruppe "Opferschutz" hatte empfohlen, eine Entschädigungssumme zwischen 15.000 und 25.000 Euro an die Opfer zu zahlen. Ein erarbeiteter Empfehlungskatalog wurde an die Landesregierung übergeben. Mitte August beschloss diese die grundsätzliche Vorgangsweise für Gewaltopfer in Landeseinrichtungen.
"Mit Richter Anton Mayr, Primar des Psychiatrischen Krankenhauses, Christian Haring und der Amtsärztin Beate Grimm-Halkevopoulos haben wir ein Expertengremium, das seine Arbeit demnächst aufnehmen wird", kündigte der dafür zuständige Soziallandesrat Gerhard Reheis (SP) an. Entschädigungsansprüche auf Schmerzensgeld hätten Personen, die in Landeseinrichtungen begangene Übergriffe bei der im vergangenen März eingerichteten Anlaufstelle für Opferschutz glaubhaft gemacht haben, führte er aus.
150 Fälle bekannt
Bis Mitte August waren 150 Fälle von physischer und psychischer Gewalt bekanntgeworden, 32 davon betrafen Landeseinrichtungen. Bei der Innsbrucker Staatsanwaltschaft waren bis Ende Juli 31 Anzeigen eingegangen. Die Übergriffe sollen sich im Zeitraum von 1955 bis 1992 zugetragen haben.
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