Mehr als 50 Länder haben sich auf Regelungen zum autonomen Fahren geeinigt. 2021 sollen Vorschriften für automatisierte Spurhaltesysteme in Kraft treten, erklärte die UNO am Donnerstag. „Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt zur Verbreitung autonomer Fahrzeuge und einer sichereren, nachhaltigeren Mobilität für alle“, so die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE).
Laut Vorschrift kann das sogenannte Automated Lane Keeping System (ALKS) nur auf Straßen aktiviert werden, auf denen Fußgänger und Fahrradfahrer verboten und die entgegengesetzten Fahrbahnen physisch getrennt sind. Darüber hinaus sei das System nur bis 60 km/h nutzbar. Außerdem müsse für das Aktivieren des ALKS die Präsenz des Fahrers kontrolliert werden und sichergestellt sein, dass er das Steuer übernehmen könne.
53 Länder einigten sich auf die neuen Regelungen, darunter Japan, Südkorea und die EU-Staaten. Den Entwurf legten Deutschland und Japan vor. In Japan sollen die Regeln 2021 umgesetzt werden - die EU-Kommission erklärte, in der EU sollten die Vorschriften später in Kraft treten. Der genaue Zeitpunkt wurde offen gelassen.
Novelle erlaubt Assistenzsysteme
In Österreich trat bereits im März 2019 eine Novelle zur Verordnung über das automatisierte Fahren in Kraft. Diese erlaubt unter anderem das freihändige Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit „Autobahnassistent mit automatischer Spurführung“. Im Detail sieht die Novelle vor, dass auf Autobahnen und mautpflichtigen Schnellstraßen eine Kombination aus Spurhalteassistent und Abstands-Tempomat aktiviert sein darf. Dabei dürfen auch die Hände vom Lenkrad genommen werden. Allerdings muss man sofort eingreifen können, wenn eine unerwartete Situation auftritt.
Das EU-Parlament hatte ebenfalls im Vorjahr beschlossen, neue Technologien für die Sicherheit von Fahrzeugen vorzuschreiben. Intelligente Systeme zur Spurhaltung, Notbremsung oder Geschwindigkeitskontrolle sind ab Mai 2022 für neue Modelle verpflichtend.
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