Ende der Reisewarnung:

Worauf Passagiere bei Ticketbuchung achten sollten

Reisen & Urlaub
16.06.2020 07:00

Mit dem Ende der Reisewarnung für viele europäische Länder am 16. Juni und dem nahenden Beginn der Sommerferien fahren zahlreiche Airlines ihre Flugpläne weiter hoch. Doch Fluggesellschaften bieten teilweise auch Tickets für Länder an, in die Passagiere aus bestimmten Ländern noch nicht wieder einreisen dürfen. Wenn Urlauber dann am Flughafen die Beförderung verweigert wird, ist der Frust oft groß. Wir verraten, was Passagiere jetzt beim Buchen eines Fluges beachten sollten und welche Rechte sie haben.

Viele Fluglinien, darunter die AUA, fliegen nun wieder zahlreiche Destinationen in Europa an, Langstreckenflüge sollen in Kürze folgen. Voraussetzung für Flugreisen ist aber, dass Passagiere in die jeweiligen Länder einreisen dürfen - und das ist zum Zeitpunkt des Ticketkaufs in manchen Fällen noch nicht sicher. Auch wenn das Flugangebot stetig wächst, sollten Passagiere vor der Ticketbuchung einige Punkte beachten, um am Flughafen keine böse Überraschung zu erleben, so die Experten von Flightright.

Wo können sich Passagiere über Einreiseregeln informieren?
Auch wenn Flüge buchbar sind, sollten sich Reisende nicht allein auf die Informationen der Fluggesellschaft verlassen, sondern die Einreiseregeln des Ziellandes vor der Buchung selbst genau prüfen. Informieren können sich Reisende auf den Seiten des Auswärtigen Amtes oder der zuständigen Auslandsvertretung des Ziellandes. Eine rechtlich nicht bindende Übersicht zur aktuellen Lage finden Reisende auch bei der International Air Transport Association (IATA).

Was passiert, wenn Reisende die Einreisebestimmungen nicht erfüllen?
In diesem Fall verweigert ihnen die Airline in den meisten Fällen am Flughafen die Beförderung. Die Reise endet dann bereits vor dem Abflug. Handelt es sich um eine Umsteigeverbindung, werden Passagiere meist an ihren Abflugort zurückgeschickt.

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Welche Rechte haben Reisende, wenn ihnen das Boarding aufgrund der Einreisebestimmungen verweigert wird?
Grundsätzlich prüfen Airlines vor dem Abflug, ob Passagiere die notwendigen Einreisebestimmungen erfüllen, da sie sonst verpflichtet wären, die Reisenden auf eigene Kosten zurückzufliegen. „Wenn Passagiere in das Zielland nicht einreisen dürfen, ist die Airline berechtigt, ihnen die Beförderung zu verweigern. Fluggäste bekommen in so einer Situation keine Entschädigung. Noch ärgerlicher: Auch die Ticketkosten für den Flug bekommen sie nicht zurück,“ weiß Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright. In einer ähnlichen Situation sind Passagiere, wenn sie erst vor dem Abflug feststellen, dass sie wegen der Quarantäneauflagen am Zielort kein Interesse mehr an der Flugreise haben. Hier bleibt ihnen nur die Stornierung des Fluges zu den Konditionen der Airline, was meist mit finanziellen Einbußen verbunden ist.

Welche Rechte haben Fluggäste, wenn der Flug ganz ausfällt?
Wenn der Flug aufgrund von Grenzschließungen oder Einreisestopps überhaupt nicht durchgeführt werden kann, haben Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung, da es sich hierbei um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Airlines müssen Fluggästen in dieser Situation aber die Ticketkosten erstatten oder ihnen eine Umbuchung anbieten.

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