Aus Hygiene-Gründen

Steirische Wähler müssen Kugelschreiber mitbringen

Steiermark
14.05.2020 11:45

Der Hygiene-Leitfaden für die steirischen Gemeinderatswahlen am 28. Juni liegt vor. Neben erwartbaren Maßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Mindestabstand, regelmäßiges Desinfizieren) wird für Wähler wohl die größte Umstellung, dass sie ihr eigenes Schreibgerät mitbringen müssen. Einweghandschuhe werden zur Standardausrüstung der Wahlbehörde zählen.

Wegen der Corona-Pandemie wurden die für 22. März geplanten steirischen Gemeinderatswahlen kurzfristig ausgesetzt, noch vor dem Sommer, am 28. Juni, sollen sie nun finalisiert werden. Und das unter noch nie da gewesenen Umständen. Seit Donnerstag liegt der „Hygiene-Leitfaden zu Covid-19“ der Landeswahlbehörde unter der Leitung von Wolfgang Wlattnig vor.

Die Wähler müssen bereits beim Eintritt in das Gebäude, in dem sich das Wahllokal befindet, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch ein Gesichtsvisier ist erlaubt. Abnehmen dürfen sie ihn erst wieder im Freien. Die Hände sollen beim Betreten des Wahllokals desinfiziert, der Lichtbildausweis der Wahlbehörde so präsentiert werden, dass ihn niemand sonst angreifen muss.

Viel Müll wird anfallen
Wichtig: „Es ist aus hygienischen Grünen vorgesehen, dass zur Stimmabgabe ein eigenes Schreibgerät (Kugelschreiber, Bleistift, Filzstift etc.) mitzubringen ist. Sollte ein solches Schreibgerät nicht mitgebracht werden, wird im Wahllokal ein Einwegschreibgerät zur Verfügung gestellt.“ Einen Umweltpreis wird diese Wahl also Corona-bedingt nicht gewinnen, auch Schutzmasken und Einweghandschuhe (für die Mitglieder der Wahlbehörden - sie sollen diese stündlich wechseln) werden aufliegen.

Einbahnsystem empfohlen
Vor und im Wahllokal sind Ansammlungen zu vermeiden, es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Das Wahllokal ist nach der Stimmabgabe sofort zu verlassen. Wie viele Personen sich in einem Wahllokal aufhalten dürfen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und der Größe des Raums ab. Es wird jedenfalls ein geleiteter Zugang und Abgang empfohlen (z.B. Einbahnsystem, getrennte Ein- und Ausgänge).

Die Tisch- und Stehpultflächen in der Wahlzelle sind laut dem Leitfaden „nach Möglichkeit nach jedem Wahlvorgang, jedenfalls aber in regelmäßigen, kurzen zeitlichen Abständen“ mit Desinfektionsmitteln zu reinigen. Auch die Wahlurne wird regelmäßig desinfiziert.

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