Urteile aufgehoben

Böller-Explosion: Dritter Prozess ist notwendig!

Steiermark
29.04.2020 09:27

Vor sechs Jahren flog in Kapfenstein ein ganzes Gebäude in die Luft, Vater (57) und Sohn (29) kamen dabei ums Leben. In den Trümmern waren illegale Böller produziert worden. Die Verantwortlichen mussten sich bereits zweimal vor Gericht in Graz verantworten, weil die Urteile aufgehoben wurde. Nun ist genau das wieder passiert.

Die Geschichte ist zwar bekannt, die tragischen Ereignisse vom 17. November 2014 gehen aber immer noch durch Mark und Bein: Zwei Brüder hantierten im oststeirischen Kapfenstein mit Schwarzpulver, als plötzlich 25 Kilogramm Böller in die Luft flogen! Einer der Brüder (29) und dessen Vater (57) starben.

Dass die Einsatzkräfte auf einem Pulverfass werkten, das jederzeit hochgehen hätte können, erschütterte die Öffentlichkeit. Die Ermittler entdeckten am Tatort nämlich rund 3500 völlig intakte und brandgefährliche Böller!

Erst nach und nach stellte sich dann das tatsächliche Ausmaß der Umstände heraus, die zur Horror-Explosion führten: Auf dem Anwesen befand sich eine illegale Böllerwerkstatt, die sozusagen im Familienbetrieb geführt wurde und auf dem teilweise ungeschulte Hilfskräfte die Knallkörper auf dilettantische Art herstellten. Der Chef einer Pyrotechnik-Firma erteilte die Aufträge, Händler verkauften die Knaller.

Erste Verhandlung im Oktober 2016
Neun Angeklagte mussten sich beim ersten Prozess vor den Schöffen verantworten: Jener Oststeirer, der als Kopf der Böllerproduktion galt, ein Freund, der überlebende Bruder, zwei Männer (Vater und Sohn), die Böller bestellten und verkauften, weitere drei Männer und eine Frau. Damals erfolgten Schuldsprüche, die gegen fünf Personen aufgehoben wurden.

Gutachter angeblich nicht objektiv
Der Prozess gegen sie - den Chef der Produktion, die zwei Händler und die zwei Helfer - ging 2018 also in die zweite Runde, im Mai 2019 wurden wieder alle wegen Gemeingefährdung verurteilt. Wer meint, das war’s, der irrt - der Oberste Gerichtshof hat die Urteile jetzt erneut aufgehoben, wie Barbara Schwarz, Sprecherin des Grazer Straflandesgerichts bestätigt.

Als Grund wird der zuständige pyrotechnische Sachverständige angegeben, der schon bei den damaligen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft involviert war, wodurch seine Objektivität laut OGH nicht gegeben sei.

Was Insider verwundert, da derselbe bereits im ersten Rechtsgang miteinbezogen wurde. Damals hatte man deswegen keine Bedenken. Jetzt muss ein neuer Sachverständiger bestellt werden.

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