Kritik von FPÖ & NEOS

Familienbesuche: Erlass regelt heuer das Osterfest

Politik
04.04.2020 13:08

Eine Woche vor Ostern hat das Sozialministerium jetzt seine Vorgaben zu häuslichen Zusammenkünften in Zeiten der Covid-Pandemie konkretisiert. Laut einem am Samstag veröffentlichten Erlass werden Treffen in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, untersagt. Harsche Kritik kam umgehend von der FPÖ, die von einem „Aufruf zur Vernaderung“ sprach. Für die NEOS ist der Erlass gar „schlicht verfassungswidrig“. 

Der Erlass des Gesundheitsministeriums erging an die Landeshauptleute. Diese sollen die Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, die privaten Zusammenkünfte bis auf Weiteres zu untersagen. Die Anweisung ist vor allem in Zusammenhang mit Ostern zu sehen. Die Bundesregierung empfahl zuletzt, auf Osterfeiern im großen familiären Rahmen aufgrund der Bedrohung durch das Coronavirus in diesem Jahr zu verzichten.

An Begräbnissen dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen, an Hochzeiten fünf. Ausdrücklich erwähnt wird auch, dass Begräbnisse nur im „engsten Familienkreis“ stattfinden dürfen. Befristet ist der Erlass mit 13. April, also Ostermontag.

FPÖ spricht von „Aufruf zur Vernaderung“
Kritik an dem Erlass kam umgehend von der FPÖ. Das Verbot sei „ein Misstrauensvotum gegen die Bevölkerung“ und „der Aufruf zur Vernaderung“, hieß es in einer Aussendung. Der freiheitliche Klubchef Herbert Kickl sprach am Samstag gar von einem „Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität“. Missbrauch sei damit Tür und Tor geöffnet.

„Wenn irgendjemand behauptet, er habe fünf Personen in ein Haus oder eine Wohnung gehen sehen, steht gleich die Polizei vor der Tür“, fürchtet Kickl. Ein Anruf bei der Polizei genüge, „und schon ist auch das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ausgehebelt“.

NEOS: „Das ist schlicht verfassungswidrig“
Ablehnend zu Wohnungskontrollen haben sich auch die NEOS geäußert: „Verrückt und von autoritärem Gedankengut getrieben“ sei es, dass der Gesundheitsminister mit einem Erlass bestimmen will, dass nicht mehr als fünf Personen in einer Wohnung sein dürfen, sagt der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak.

„Für so etwas gibt es keine Rechtsgrundlage, das ist schlicht verfassungswidrig und hebelt die Grundprinzipien unserer Rechtsstaatlichkeit aus. Mit Erlässen und Verordnungen, die nirgendwo eine gesetzliche Grundlage haben, so regieren normalerweise nur Autokraten. Hier wird die Verfassung ausgehebelt und die Gewaltenteilung zu Grabe getragen“, so Scherak.

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