Gesetz in Frankreich

E-Bike-Tunern drohen hohe Geldstrafen und Haft

Elektronik
13.03.2020 09:07

Frankreich sagt E-Bike-Tunern den Kampf an: Wer sein Elektro-Fahrrad aufmotzt und damit schneller unterwegs ist als erlaubt, dem drohen einem neuen Gesetz zufolge empfindliche Geldstrafen bis hin zu Haft.

E-Bikes dürfen in Frankreich nicht schneller fahren als 25 km/h. Eine Ausnahme gilt für sogenannte Speed Pedelecs: Sie dürfen bis zu 45 km/h fahren, allerdings nur mit entsprechender Registrierung. Wer diese umgehen, aber dennoch schneller fahren möchte, greift daher nicht selten zu unlauteren Methoden. Per Gesetz soll dem nun in Frankreich ein Riegel vorgeschoben werden.

Geld- und Haftstrafen
Artikel L317-1 sieht für private E-Bike-Tuner Geldstrafen in der Höhe von bis zu 30.000 Euro und bis zu ein Jahr Haft vor. Außerdem droht ein Führerscheinentzug für bis zu drei Jahre. Importeuren, Distributoren oder Geschäften, die mit entsprechend modifizierten Fahrrädern handeln bzw. diese verkaufen, drohen ebenfalls bis zu 30.000 Euro Geldstrafen und bis zu zwei Jahre Haft.

Situation in Österreich
In Österreich dürfen E-Bikes ebenfalls nicht schneller fahren als 25 km/h. Das „Aufmotzen“ an sich steht zwar nicht unter Strafe, wer allerdings mit einem schnelleren E-Bike erwischt wird, kann zu bis zu 5000 Euro Verwaltungsstrafe verdonnert werden. Für Kraftfahrzeuge bedarf es nämlich einer entsprechenden Versicherung und Zulassung.

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