Die Österreichische Gesellschaft für Chirurgie (ÖGC) und der Berufsverband Österreichischer Chirurgen (BÖC) haben gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen seit 2006 viele Initiativen gestartet.
Durch die Einführung des Arbeitszeitgesetzes haben sich die Arbeitsbedingungen für Ärzte deutlich gebessert. Die erlaubte Wochenarbeitszeit wurde auf höchstens 72 Stunden begrenzt, die durchgehende Arbeitszeit darf 48 Stunden (einen Wochenenddienst) nicht überschreiten. Damit wird die Gefahr von Übermüdung möglichst hintangehalten.
Die ÖGC hat bereits seit 1983 auf freiwilliger Basis eine Facharztprüfung am Ende der Ausbildungszeit angeboten. Diese ist seit 2006 zur Erreichung des Facharztdekretes verpflichtend. Ärzte in Österreich sind per Gesetz zur kontinuierlichen Weiterbildung verpflichtet.
Zur Erlangung des Fortbildungsdiploms der Österreichischen Ärztekammer ist alle drei Jahre ein Nachweis über den Besuch akkreditierter Fortbildungsveranstaltungen notwendig. Die Einführung von Critical Incident Reporting Systemen (CIRS) erlaubt eine systematische Analyse von Zwischenfällen, die glücklicherweise folgenlos geblieben sind, und ermöglicht Schwachstellen rasch zu identifizieren. Derartige Systeme wurden bereits österreichweit eingeführt.
Kronen Zeitung
Symbolbild
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