„Ein Grenzfall“

Freisprüche für die Identitären wurden bestätigt

Steiermark
23.01.2019 19:56

Das Grazer Oberlandesgericht hat am Mittwoch die Freisprüche von den Vorwürfen der Verhetzung und kriminellen Vereinigung für 17 Mitglieder und Sympathisanten der Identitären Bewegung Österreich bestätigt. Es könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass zu Hass aufgestachelt wurde, hieß es in der Begründung. Die Freisprüche sind nun rechtskräftig.

Der vorsitzende Richter begründete noch vor Ausfertigung des schriftlichen Urteils: „Wir haben es hier mit einem Grenzfall zu tun.“ Die strafrechtlichen Komponenten habe das Oberlandesgericht aber ähnlich wie das Straflandesgericht nicht erkannt. „Agitation ist als Hetze zu verstehen, aber auch als politische Propaganda. Dazwischen ist ein fließender Übergang. Wir sehen die Grenze noch nicht überschritten.“

„Das klingt vielleicht unbefriedigend, weil die Angeklagten geschickt agierten, aber wir gehen davon aus, dass die Gruppe nicht strafbar ist, weil nicht bewiesen wurde, dass die beispielsweise bei Martin Sellner in seinem Redekonzept gefundenen Formulierungen auch öffentlich gesagt wurden.“ Weiters unterstrich das OLG, dass es nicht um die Beurteilung einer Gesinnung gehe - „da wäre viel in unserer Republik zu tun“, sondern um Hetze und „die sehen wir in Übereinstimmung mit dem Erstgericht nicht“.

Begriff Islamisierung bewusst gewählt
Die publikumswirksamen Aktionen in Graz, Klagenfurt, Wien und Maria Lankowitz sah der Oberstaatsanwalt zuvor als „ganz gezielte Inszenierungen“, bei denen es nicht nur um Kritik, „sondern auch um negative Stimmung schüren“ ging. Bewusst sei der Begriff Islamisierung und nicht Islamismus gewählt worden. Unterschwellig hätte transportiert werden sollen, dass von allen Muslimen eine Terrorgefahr ausgehen würde.

„Das Strafrecht und Gerichte haben die Aufgabe, Grenzen zu ziehen. Dieser Sachverhalt bewegt sich an dieser Grenze. Man muss die betroffene Gruppe sehen und deswegen darf die Grenze nicht überschritten werden. Sie wurde aber aus unserer Sicht überschritten“, so der Oberstaatsanwalt.

Neuer Prozess wegen Körperverletzung
Dennoch blieb es bei den Freisprüchen. Lediglich einer der Beschuldigten - er wurde in erster Instanz wegen Körperverletzung verurteilt - muss noch einmal vor das Straflandesgericht. Dort soll entschieden werden, ob es sich um eine schwere oder eine einfache Körperverletzung gehandelt hat. Entscheidend werde dabei die Frage sein, ob der Rektor der Klagenfurter Universität, Oliver Vitouch, als Beamter fungierte, als er den Verdächtigen nach der Aktion in einem Hörsaal festhielt und dieser sich gewaltsam losriss.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Steiermark



Kostenlose Spiele