14 Angeklagte

Staatsverweigerer: Hochspannung vor den Urteilen

Steiermark
23.01.2019 19:34

Im Grazer „Staatenbund“-Prozess sind am Mittwoch nach Staatsanwalt und Verteidigern am Abend noch die Angeklagten am Wort gewesen. Die Präsidentin des „Staatenbundes“ erklärte, es sei „laut Vereinte Nationen nicht strafbar, einen souveränen Staat zu gründen“, und nur das hätten sie und ihre Mitstreiter getan. „Wir haben eine Grundstruktur errichtet, wir stehen erst am Anfang“, kündigte sie an. Die Urteile könnten am Donnerstag oder Freitag fallen.

Einer der Geschworenen musste noch vor dem Schlusswort der Beschuldigten aus seinem Amt entlassen werden, weil er die psychischen Belastungen nicht mehr aushalte, erklärte die Richterin. Gerichtspsychiater Manfred Walzl wurde geholt und bestätigte, dass der Laienrichter nicht weiter an der Verhandlung teilnehmen könne. „Jetzt haben wir schon so ziemlich alles erlebt hier“, meinte die Richterin.

Nichts Neues von der „Präsidentin“
Dann war die Präsidentin des „Staatenbundes“ am Wort, und ihr Wortschwall setzte sich aus den gleichen Sätzen zusammen, die sie bereits während des Verfahrens wieder und wieder strapaziert hatte. Österreich sei kein Staat, nur eine Kapitalgesellschaft, betonte sie erneut. „Deshalb haben wir alle Personalausweise, wie das in einem Unternehmen üblich ist. Wir haben rote Pässe mit einem P für Personalausweis darin“, war sie überzeugt.

„Die anderen sind die Staatsverweigerer“
Die wahren Staatsbürger seien sie und ihre Gesinnungsgenossen: „Die anderen sind die Staatsverweigerer, weil sie unseren souveränen Staat nicht annehmen“, ereiferte sie sich. Zum Richtersenat meinte die 42-Jährige: „Ich habe einen Hausverstand und verstehe offenbar mehr davon als ihr, und ihr habt‘s das alles studiert.“

Verteidiger sprachen mehr als fünf Stunden
Zuvor waren nach rund fünfeinhalb Stunden die 14 Verteidiger der Angeklagten im Grazer „Staatenbund“-Prozess mit ihren Schlussplädoyers fertig. Immer wieder wurde betont, dass es sich bei den Vorhaben der „Staatsverweigerer“ keinesfalls um Hochverrat gehandelt habe. Einer der Anwälte meinte, es könne nicht Hochverrat sei, wenn „ich ehemalige Minister festnehmen lassen will“.

Hochverrat erstmals angeklagt
Der Staatsanwalt verzichtete auf eine Zusammenfassung der Geschehnisse, er widmete sich der Argumentation der einzelnen Verteidiger. Der Anwalt der „Präsidentin“ des Staatenbundes hatte zu bedenken gegeben, Hochverrat sei in Österreich in der Zweiten Republik noch nie angeklagt worden und sei für „ernsthafte Delikte“ gedacht.

Der Erstbeschuldigten wurde versuchte Bestimmung zum Hochverrat vorgeworfen, weil sie das Bundesheer mit selbst geschriebenen Haftbefehlen dazu bringen wollte, Regierungsmitglieder zu verhaften, anschließend wollte sie selbst eine Regierung bilden und Staatsoberhaupt werden. Darauf stehen zehn bis 20 Jahre Haft. „Das Gesetz muss angewendet werden, auch wenn einem der Strafrahmen zu hoch ist“, betonte der Staatsanwalt.

„Den Staatenbund werde es immer geben“
Einige Beschuldigten distanzierten sich im Laufe des Verfahrens von ihren Ideen, andere blieben dabei. Zum harten Kern rund um die Präsidentin gehörte auch die Drittangeklagte. Diese legte bei ihrer Verhaftung im Frühjahr 2017 ein Geständnis ab, das sie aber bald widerrief. „Sie hat gesagt, ihr Herz ist immer beim Staatenbund, den Staatenbund werde es immer geben“, schilderte der Ankläger. „Richtig“, rief einer der Angeklagten dazwischen.

Die Geschworenen werden am Donnerstag um 9 Uhr mit der Urteils-Beratung beginnen.

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