Verbotsgesetz

„Likes“ unter Nazi-Fotos – 2 Monate bedingte Haft

Oberösterreich
17.01.2019 06:00

Ich habe gelernt, dass man sich über solche Sachen nicht lustig macht„, sagt die Angeklagte. Die ledigen Mutter einer kleinen Tochter ist nach dem Verbotsgesetz angeklagt. Sie soll Bilddateien mit nationalsozialistischem Gedankengut weitergeleitet bzw. gelikt haben. “Damals war das für mich schwarzer Humor."

Das Lachen ist der 30-Jährigen vergangen als sie vor den Geschworenen in Linz Rede und Antwort stehen muss. Unter Tränen wendet sie sich immer wieder direkt an die Laienrichter. „Heute weiß ich, dass das Humor am falschen Platz war.“ Verteidiger Manfred Arthofer: „Auch Satire ist in diesem Zusammenhang nicht lustig.“

Foto mit Hitlergruß
Die Fotos um die es im Prozess vor der Linzer Richterin Eva-Lena Höpfl geht, ziehen die Massenermordung durch die Nazis ins Lächerliche, so die Anklage, bzw. zeigen einen Freund der Angeklagten, der im Polizeianhaltezentrum Linz den Hitlergruß zeigt. Dieses Foto hat die junge Linzerin auf WhatsApp mit vierfachen OK-Zeichen gelikt. Außerdem wurden bei einer Hausdurchsuchung weitere verbotene Fotos auf ihrem Laptop gefunden.

Besuch im KZ Mauthausen
Arthofer fordert trotzdem ein mildes Urteil für seine Mandantin. „Das Wichtigste ist doch die Erkenntnis“, spielt er auf einen freiwilligen Besuch der jungen Mutter im KZ-Mauthausen vor wenigen Wochen an. Auch dadurch sei ihr die Tragweite ihres Handels bewusst geworden. Das Urteil: zwei Monate bedingte Haft.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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