„Ressourcenschonung“

Elektro-Müll: Steiermark startet Reparatur-Prämie

Elektronik
08.01.2019 11:53

Etwa 24 Kilogramm Elektro- und Elektronikschrott fallen jährlich in der Steiermark pro Person an. Vieles davon landet zu früh am Müll, weil der Schaden noch behoben werden könnte. Seit Jahresbeginn wird daher die fachgerechte Reparatur von Elektro-Haushaltsgeräten und Kommunikationselektronik vom Land mit bis zu 100 Euro gefördert.

Bügeleisen, Toaster, Staubsauger, Bildschirme und Smartphones lassen die Müllberge in der Steiermark immer weiter wachsen: Das Abfallaufkommen von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist in dem Bundesland im Zeitraum von 2010 bis 2017 um mehr als ein Viertel gestiegen. Aus den rund 550.000 steirischen Haushalten landen jährlich an die 15.000 Tonnen Elektroaltgeräte auf dem Müll. Die Reparatur dieser Gebrauchsgüter und dessen Weiterverwendung wird daher als wichtige Maßnahmen zur Eindämmung weiterer schnell wachsender Abfallberge gesehen.

„Wertvoller Beitrag zu Umweltschutz und Ressourcenschonung“
Das Land Steiermark gewährt daher Privatpersonen, die die Wiederinstandsetzung von haushaltsüblichen Elektrogeräten bei berechtigten Gewerbeunternehmen in Auftrag geben, eine Förderung: 50 Prozent der Brutto-Reparaturkosten, bzw. maximal 100 Euro pro Kalenderjahr und Haushalt. „Mit der Reparatur-Prämie wollen wir die Steirerinnen und Steirer dabei unterstützen, ihre Elektro-Haushaltsgeräte kostengünstiger zu reparieren, um somit einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung zu leisten“, so der zuständige Landesrat Johann Seitinger.

Viele Geräte von Förderung ausgenommen
Nicht in die Förderkategorie fallen allerdings Klimageräte, Elektrofahrzeuge, Baumaschinen sowie elektronische Schmuck- und Ziergegenstände wie Weihnachtsbeleuchtung und Armbanduhren. Ebenso sind Service- und Wartungsarbeiten wie beispielsweise von Kaffeemaschinen sowie Reparaturdienstleistungen im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen von der Förderung ausgenommen.  
Der Antrag muss spätestens vier Wochen nach Rechnungsausstellung gestellt werden. Er kann mittels elektronischem Formular unter abfallwirtschaft.steiermark.at (ab 1. Februar) oder per Postweg erfolgen.

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