Rentner verurteilt

Gerichtsvollzieher mit Reizgas besprüht

Tirol
15.09.2018 07:10

Der Angeklagte ist 78 Jahre alt, nur 1,62 Meter groß und 50 Kilo schwer - dennoch erwies sich der Innsbrucker Rentner als äußerst wehrhaft, als im Juli der Gerichtsvollzieher klingelte. Er besprühte den Beamten mit Reizgas und rangelte später auch noch mit drei Polizisten, wobei zwei leicht verletzt wurden. Auch das Streifenfahrzeug bekam einiges ab.

„Ich vertrieb mit Reizgas erfolgreich einen Gerichtsvollzieher“, schrieb der rüstige Pensionist mit schulterlanger Rocker-Mähne seiner Schwester aus der U-Haft. Dass die Briefe auch das Gericht zu lesen bekommt, dachte er dabei wohl nicht. Und so blieb ihm nur noch ein weitgehendes Geständnis, zu dem ihm sein Verteidiger angesichts des Briefes in einer kurzen Unterbrechung geraten haben dürfte.

Schimpfworte und Attacke
Bei der Amtshandlung im Westen Innsbrucks bekam der Gerichtsvollzieher zunächst einige deftige Schimpfworte zu hören („scher dich zum Teufel“). Als er dann in der Tür stand, verpasste ihm der Angeklagte eine Ladung Reizgas, die er voll ins Gesicht bekam. „Ich trug eine Verätzung an der Speiseröhre davon und hatte danach Schluckbeschwerden und gerötete Augen“, berichtete der Beamte als Prozesszeuge. Danach soll es auch noch zu einer massiven Drohung („ich bringe dich um“) gekommen sein.

Maurerhammer zu seiner Verteidigung
Als wenig später eine Polizeistreife eintraf, flüchtete der eigenwillige Pensionist in einen Innenhof. Dort stellte ihn die Polizei und forderte ihn auf, den mitgebrachten Hammer aus der Hand zu legen. Dies erfolgte, indem das Werkzeug fast gegen die Beine eines Beamten flog. „Ich hab nur getan, was mir gesagt wurde“, lautete die launige Erklärung dafür. Bei der folgenden Festnahme schlug der Rentner heftig mit Armen und Beinen aus. Er ließ sich auch nicht dadurch einschüchtern, dass einer der Polizisten 1,85 Meter groß und fast 100 Kilo schwer ist. Im Zuge der Rangelei wurde auch der Streifenwagen zum Ziel des 78-Jährigen, die Hammer-Attacke endete mit massiven Kratzern an einer Scheibe.

Einzelgänger
Die Gerichtspsychiaterin stellte beim Angeklagten eine „einzelgängerische Persönlichkeit“ mit wenigen sozialen Kontakten fest. Er sei aber durchaus zurechnungsfähig. Dass das Weltbild des 78-jährigen von großem Misstrauen anderen gegenüber geprägt ist, zeigte neben dem Reizgas-Spray auch eine sichergestellte Schreckschusspistole. Am Schlüsselbund des Mannes fand sich übrigens ein kleiner Schlüssel, mit dem übliche Polizei-Handschellen geöffnet werden können.

Dreimonatige Haft ist schon fast verbüßt
Das Urteil lautete auf zehn Monate Haft, davon sieben bedingt. Weil der Angeklagte schon seit Anfang Juli in Haft sitzt, darf er die Justizanstalt in knapp drei Wochen bereits verlassen. Dem Gerichtsvollzieher wurden vorerst 300 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen (er verlangte 900 Euro). Ein Polizist, der Schürfwunden erlitten hatte, erhält 200 Euro. Der Pensionist nahm das Urteil nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger an

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